Wohnraum für Flüchtlinge – Fakten die Sie als Eigentümer im Rahmen der Vermietung an Flüchtlinge wissen müssen.

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Wohnung für Flüchtlinge

Jeden Tag kommen immer mehr Flüchtlinge in Deutschland an. Da jedoch der Platz in den Gemeinschaftsunterkünften begrenzt ist, wird mittlerweile an die Eigentümer appelliert, an anerkannte Asylbewerber zu vermieten. Was Sie als Eigentümer bei der Vermietung an Flüchtlinge beachten müssen und ob Ihr Mieter an Flüchtlinge untervermieten darf, möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen.

 

Darf jeder Flüchtling bzw. Asylbewerber hinziehen und wohnen wo er möchte?

Nein, denn vorerst müssen alle Ausländer, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, in einer Aufnahmeeinrichtung unterkommen. Wichtig zu wissen ist auch, dass nur anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wohngeld- und sozialleistungsberechtigt. Möchte nun ein bisher nicht anerkannter Asylbewerber auf eigenen Wunsch in eine private Wohnung oder besonders gewünschte Gegend ziehen, benötigt er hierfür eine behördliche Erlaubnis.

Weiterhin gilt aber grundsätzlich, dass jeder Asylbewerber erst nach 4 Jahren zum Beispiel aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen darf. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel:

  • Der Asylbewerber kann in eine Privatwohnung ziehen, wenn er seinen Lebensunterhalt aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen bestreiten kann oder wenn medizinische bzw. familiäre Gründe vorliegen.
  • Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern dürfen unverzüglich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens umziehen, sofern sie rechtstreu sind und die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.

 

Darf ich einen Flüchtling als Mieter aufnehmen?

Hier müssen Sie zwingend die vorgenannten Punkte beachten. Sofern die Person bzw. Personen als asylberechtigt anerkannt sind, können Sie einen Mietvertrag abschließen. Alle Flüchtlingen mit unklarem Status müssen hingegen während des Registrierungsverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und dürfen erst nach einem erfolgreich gestellten Asylantrag aus der Sammelunterkunft ausziehen. Die Ausnahmen hierzu haben wir bereits oben beschrieben.

 

Kann die Stadt bzw. Kommune bei mir Wohnraum für Flüchtlinge anmieten?

Ja das kann sie. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem  Mietvertrag um einen Gewerberaummietvertrag mit folgendem Vorteilen handelt:

  • Die Mietpreisbremse und der Kündigungsschutz gilt nicht.

 

Darf mein Mieter Flüchtlinge aufnehmen bzw. diese als Mitbewohner führen?

Grundsätzlich darf Ihr Mieter Verwandte oder seinen Lebensgefährten ungefragt in seine Wohnung aufnehmen. Er muss Ihnen als Vermieter lediglich den Zuzug melden. Dies könnten Sie nur ablehnen, wenn eine Überbelegung droht oder die Wohnung vertragswidrig gebraucht wird. Nimmt der Mieter nun, ohne Ihre Genehmigung, einen Flüchtling auf, müssen Sie das als Vermieter nicht hinnehmen.

 

Darf mein Mieter an Flüchtlinge untervermieten?

§ 553 BGB regelt, ob Ihr Mieter einen Flüchtling als Untermieter aufnehmen darf. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.  Ob allgemein der Grund „Flüchtlingshilfe“ als berechtigtes Interesse gilt, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Da derzeit jedoch Mangel an Wohnraum herrscht,  ist dies denkbar. In diesem Fall wäre der Eigentümer somit verpflichtet, dem Mieter die Untervermietung zu genehmigen.

 

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Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustands der Wohnung zu Mietbeginn.

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Im aktuellen Fall hat sich das Landgericht Berlin am 04.06.2015 unter dem Aktenzeichen 67 S 140/15 mit der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag beschäftigt. Die Vermieterin einer Wohnung verlangte nach Mietzeitende, dass die Mieterin gemäß einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführt. So sollte sie die renovierungsbedürftigen Fenster neu lackieren. Die Mieterin weigerte sich jedoch die Arbeiten durchzuführen. Vielmehr verwies Sie darauf, dass die Fenster bereits zum Mietbeginn nicht frisch gestrichen waren und Lackabplatzungen vorhanden waren.

Nachdem das Amtsgericht Mitte eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verneinte, musste sich nun abschließend das Landgericht Berlin mit dem Fall beschäftigen und fällte folgendes Urteil:

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und entscheidet, dass die Mieterin nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei. Denn die entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam gewesen. Dies habe sich daraus ergeben, dass die Wohnung bei Mietbeginn der Mieterin ohne angemessenen Ausgleich renovierungsbedürftig überlassen wurde. In den weiteren Ausführungen sagte das Gericht, dass eine Wohnung nicht erst dann als renovierungsbedürftig bzw. unrenoviert einzustufen ist, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt sei. Vielmehr genüge es, wenn die Wohnung Gebrauchsspuren aufweise. Es komme maßgeblich darauf an, ob die Räume den Eindruck einer renovierten Wohnung vermitteln. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Aufgrund der nicht frisch gestrichenen Fenster und den Lackabplatzungen habe die Wohnung einen renovierungsbedürftigen Eindruck vermittelt. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass Fenster dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen und daher häufig seiner Wahrnehmung ausgesetzt seien. Zudem fallen optische Mängel in kleinen Wohnungen stärker ins Gewicht.

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Jeder 4. Deutsche beklagt sich über mangelnde Ruhe in seiner Wohnung!

Infografik: Jeder vierte Deutsche hat keine Ruhe in seinen vier Wänden | Statista

In Zeiten wo das Thema Wohnungspreise und die Verfügbarkeit von Wohnraum ständig besprochen wird, stellt sich die Frage: Wie sieht es eigentlich mit der Qualität der eigenen vier Wände in Deutschland aus? Hierbei hat eine Auswertung der europäischen Statistik-Behörde folgende Ergebnisse geliefert: In kaum einen anderem Land geben die Einwohner häufiger an, Geräusche von Nachbarn oder angrenzenden Straßen in den eigenen vier Wänden zu hören, als in der Bundesrepublik. Jeder Vierte in Deutschland und somit mehr als 6 Prozent mehr als im EU-Schnitt. Dies bedeutet demnach: Selbst wenn man eine Wohnung findet, hat man in Deutschland noch lange nicht sein Glück gefunden.

Quelle: http://de.statista.com/

Mietminderung von 50 % bei erheblichem Schimmelbefall des Wohnzimmers

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Mit der Tatsache, dass das Wohnzimmer einer Mietwohnung von Schimmel befallen ist, hat sich das Landgericht Hamburg beschäftigt und ist am 08.01.2008 unter dem Aktenzeichen 307 S 144/07 zu folgendem Urteil gekommen:

Im verhandelten Fall minderte die Mieterin einer Wohnung die Miete, da es aufgrund eines Lecks im Dach des Wohnhauses zu einem mehrfachen Eindringen von Wasser in das Wohnzimmer gekommen ist. Dies hatte einen erheblichen Schimmelpilzbefall zur Folge. Die Vermieterpartei akzeptierten das Minderungsrecht jedoch nicht. Daraufhin entschied das Amtsgericht Hamburg, dass wenn das Wohnzimmer einer Mietwohnung in erheblichem Maße von Schimmel befallen ist, kann dies eine Mietminderung von 50 % rechtfertigen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Wohnzimmer mit 60 % der Wohnfläche den größten Flächenanteil in der Wohnung hat und für die Mieterin nur bedingt Ausweichmöglichkeiten auf andere Räume bestanden haben. Weiterhin wurde entschieden, dass das bloße Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters, Untersuchungen durch eine Fachfirma zu dulden, keine Vereitelung von Mängel­beseitigungs­maßnahmen.

 

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Eigentümer erhält Nutzungsentgelt, weil ein Altkleidercontainer ohne Zustimmung auf seinem Grundstück aufgestellt wurde.

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Mit der Tatsache, dass ungefragt ein Altkleidercontainer auf dem Grundstück aufgestellt wurde, hat sich das Amtsgericht AG Pankow/Weißensee beschäftigt und ist am 19.08.2015 unter dem Aktenzeichen 7 C 98/15 zu folgendem Urteil gekommen:

Wird ein Altkleidercontainer auf einem Grundstück, ohne die Zustimmung des Eigentümers, aufgestellt und wird dieser auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich dann nach der üblichen Miete.

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