„Energieeffizient Sanieren“ – KfW verbessert das Programm

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Seit dem 01. August 2015 bietet die KfW neue, verbesserte Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“.

Für Sie bedeutet das im Einzelnen:

Bei Förderkredite steigt der Höchstbetrag von bisher 75.000 EUR auf  nun 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. jedoch 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, welche die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre Eigentumswohnung oder maximal 60.000 EUR für ihr Zweifamilienhaus erhalten .

Grundsätzlich gilt: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach der Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

„Die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein Hauptthema der Energiewende. 40 % des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Mit den Neuerungen im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ sorgt die KfW dafür, dass Förderung noch besser bei den Bauherren ankommt – und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 27.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
  • Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite: www.kfw.de

1 Antwort
  1. Thomas
    Thomas sagte:

    Eine sehr gute Übersicht mit wichtigen Punkten betreffend der KfW Förderung. Viele wissen auch oftmals überhaupt nicht, in welchen Bereichen tatsächlich auf die KfW Förderung zurückgegriffen werden kann. Hier sollte man sich unbeidngt ausführlich informieren.

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