Mieter zeigt Vermieter grundlos an: Vermieter kann fristlose Kündigung aussprechen!

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Mieter zeigt Vermieter grundlos an: Vermieter kann (fristlos) kündigen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2014 – 21 S 48/14

Eine fristlose Kündigung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten ist oder auf erfundenen Tatsachen beruht. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Anzeige zwar auf wahren Tatsachen oder Tatsachen, die der Anzeigeerstatter für wahr hält, beruht, der Anzeigeerstatter aber nicht zur Wahrung eigener Interesse handelt, sondern um dem Angezeigten einen Schaden zuzufügen.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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