Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2019 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Immobilienvermietung - Immobilienverkauf - Auszeichnung - BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA) 2019

Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2019

Erneut starten wir mit einer hohen Auszeichnung in das neue Jahr! Auch 2019 gehört das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler zu den besten Immobilienmaklern weltweit. Die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler erhält die begehrte Auszeichnung „BELLEVUE Best Property Agents“ 2019.

 

ÜBER BELLEVUE

Jedes Jahr zeichnet BELLEVUE professionelle Maklerunternehmen aus Deutschland und dem Ausland aus.

 

Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?

BEST PROPERTY AGENTS zählen nach der Bewertung zu den besten Unternehmen der Immobilienbranche. Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service zeichnet sie aus. Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung, damit Käufer, Verkäufer und Makler unter dem BEST PROPERTY AGENTS-Logo vertrauensvoll zueinander finden.

Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?

Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

 

Weiterführendes zum Thema und der Link zu Bellevue: https://www.bellevue.de/immobilien-anbieten/best-property-agents-2019.html

 

#AP #Immobilien #GmbH#Ihr #IVD #Immobilienmakler #aus #Mainz #Immobilienvermietung #Immobilienverkauf

Baukindergeld – Förderung, Fristen, Anspruch

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Baukindergeld -  Förderung - Fristen -

Das neue Baukindergeld

Am 18. September 2018 ist das neue Baukindergeld freigeschaltet worden. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 können bei der KFW online Anträge auf das Baukindergeld gestellt werden. Hierzu hat die KFW ein Merkblatt herausgegeben. Die Förderbedingungen sind hieran abschließend geregelt.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die

  • Eigentümer oder Miteigentümer einer selbstgenutzten Wohnung sind und
  • selbst kindergeldberechtigt sind oder in einem Haushalt mit einer Person leben, die kindergeldberechtigt ist. Das Kind muss bei Antragstellung geboren sein, darf aber zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist somit sehr groß. Die Antragsteller müssen weder verheiratet sein, noch ist eine andere Art der Lebensgemeinschaft erforderlich, was zu befürworten ist.

Fristen und maßgebliche Zeitpunkte

Der Antrag auf das Baukindergeld muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Hat der Einzug im Jahre 2018 noch vor „Produktstart“ am 18. September 2018 stattgefunden, kann der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden. Es bleibt jedoch bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Kind, für das das Baukindergeld beantragt wird, beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf und innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug geboren worden sein muss.

Beim Erwerb einer bereits selbst genutzten Wohnung, der Antragsteller beispielsweise bisher Mieter war, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages gestellt werden.

Ist der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen oder die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden bzw. bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben mit der Ausführung begonnen werden durfte, kann der Antrag auf Baukindergeld spätestens bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. In jedem Fall muss der Antrag aber innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug gestellt werden.

Die Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht sind recht weit gefasst, so dass der Anwendungsbereich und somit die Reichweite recht groß ist.

Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 EURO nicht übersteigen zuzüglich 15.000 EURO für jedes weitere Kind, das die oben genannten Bedingungen erfüllt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wird beispielsweise der Antrag im Jahre 2018 gestellt, kommt es auf das durchschnittliche Einkommen der Jahre 2015 und 2016 an. Für Anträge, die 2019 gestellt werden, sind die Jahre 2016 und 2017 heranzuziehen.

Das Baukindergeld wird für die Folgejahre auch dann gewährt, wenn das Haushaltseinkommen danach steigen und die maßgebliche Grenze  übersteigen sollte. Soweit es geringer sein sollte, ist dies unschädlich, da es nur eine Obergrenze gibt. Maßgeblich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wie es sich aus den Einkommensteuerbescheiden ergibt.

Die Regelung ist nachvollziehbar und angemessen.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt 1.200 EURO für jedes Kind unter 18 Jahren und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren in einem Jahresbetrag gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Wohnung während dieser Zehnjahresfrist selbstgenutzt wird. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung  unter 18 Jahre alt sind, im Haushalt des Antragstellers leben und für die eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden oder in den Haushalt aufgenommen werden, wird kein Baukindergeld gewährt.

Ersterwerb

Nach dem Koalitionsvertrag soll nur der Ersterwerb einer in Deutschland liegenden selbstgenutzten Wohnung gefördert werden (Zeile 5144). Auch das Merkblatt der KFW sieht nur die Förderung des Ersterwerbs vor.

„Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.“

Auf die Frage, ob der Antragsteller schon einmal Eigentümer war, kommt es nicht an. Maßgeblich ist nur, der Antragsteller zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, der Baugenehmigung oder Bauanzeige nicht Eigentümer ist.  War er zuvor schon einmal Eigentümer, ist dies unschädlich. Förderfähig ist mithin auch der Zweit oder Dritterwerb. Offenbar hat sich die KFW gegen einen Ersterwerb im engeren Sinne entschieden, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.

Zwar widerspricht dies grundsätzlich der Zielsetzung. Letztlich ist dies aber zu befürworten, da mit der Regelung das Ziel verfolgt wird, Eigentum zu schaffen. Die Frage, ob jemand schon einmal Eigentümer war, kann somit keine Rolle spielen.

Ferienwohnungen sollen nicht schädlich sein, auch wenn sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum des Antragstellers befinden, weil die Anspruchsberechtigung nur ausgeschlossen ist, wenn einem der Haushaltsangehörigen bei Schaffung oder Erwerb der neuen Wohnung eine Wohnung zur Dauernutzung gehört.

Anspruch für vorhandene Kinder

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2018 geboren sind, besteht ein Anspruch auf Baukindergeld nur, wenn danach der Kindergeldberechtigte oder sein Partner Eigentum oder Miteigentum an der selbstgenutzten Wohnung erwirbt.

 

Quelle und weiterführendes zum Thema: https://ivd.net/2018/09/das-neue-baukindergeld/

 

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FOCUS SPEZIAL – TOP GEWERBEIMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018

FOCUS Auszeichnung 2018 – TOP GEWERBE IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe von dem Magazin FOCUS wurden wir unter die 200 besten Gewerbemaklern Deutschlands gewählt und dürfen somit den Titel Top-Gewerbemakler Mainz führen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Marktforschungsunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin durchgeführt hat.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. In Anbetracht der großen Anzahl an Maklerunternehmen ist es eine Bestätigung für uns, dass wir nicht nur zum 4. Mal in Folge zu den 1000 besten Immobilienmaklern Deutschlands gehören, sondern nun auch zu den 200 besten Gewerbemaklern. Wir bedanken uns für die vielen Empfehlungen, die uns zu den beiden aktuellen Auszeichnung verholfen haben. Wir werden auch zukünftig all unsere Energie in die Zufriedenheit unserer Kunden investieren und als modernes und erfolgreiches Maklerunternehmen in Mainz präsent sein.“

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit den Schwerpunkten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2018 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2018 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

#AP #Immobilien #GmbH#Ihr #IVD #Immobilienmakler #Gewerbeimmobilien #aus #Mainz #Immobilienvermietung #Immobilienverkauf

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018

FOCUS Auszeichnung 2018 – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe des FOCUS SPEZIAL – „DER IMMOBILIENATLAS 2018“ erhält die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz“ die begehrte Auszeichnung zum TOP-IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir sind natürlich sehr stolz darauf, dass wir zum 4. Mal in Folge zu den Top-Immobilienmaklern Deutschlands zählen. Dies ist eine tolle Anerkennung unserer intensiven Arbeit und unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor in Mainz und Umgebung. Wir bedanken uns herzlich bei allen Kunden und Kollegen, die uns empfohlen haben und freuen uns auch weiterhin auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2018:

Basis der Studie, die das unabhängige Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt hat, sind vor allem Kunden- und Kollegenempfehlungen. Im FOCUS werden 1.000 Maklerbüros für Wohnimmobilien mit den meisten Empfehlungen gelistet und als „Top-Immobilienmakler 2018“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2018 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2018 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

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Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Immobilienvermietung - Immobilienverkauf - Auszeichnung - BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)

Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2018

Erfolgreich startet das Jahr 2018 für das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, denn die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler erhält die begehrte Auszeichnung „BELLEVUE Best Property Agents“ 2018.

 

ÜBER BELLEVUE

Jedes Jahr zeichnet BELLEVUE professionelle Maklerunternehmen aus Deutschland und dem Ausland aus.

 

Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?

BEST PROPERTY AGENTS zählen nach der Bewertung zu den besten Unternehmen der Immobilienbranche. Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service zeichnet sie aus. Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung, damit Käufer, Verkäufer und Makler unter dem BEST PROPERTY AGENTS-Logo vertrauensvoll zueinander finden.

Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?

Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

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Weiterführendes zum Thema und der Link zu Bellevue: https://www.bellevue.de/gewerbliche-kunden/best-property-agent.html

 

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2016

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“

Welche Makler leisten gute Arbeit? „Capital“ zeigt bei dem „Makler-Kompass 2017“, welche Immobilienmakler zu empfehlen sind.

In einem zweistufigen Testverfahren bewertete „Capital“ zusammen mit den Experten vom iib Dr. Hettenbach Institut und dem Analysehaus Scope Investor Services die Qualität von Immobilienmaklern in 50 deutschen Großstädten.

Lob von den Analysten für die ausgezeichneten Immobilienmakler und eine 4-Sterne-Bewertung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz.

Die AP Immobilien GmbH erhält wie bereits in den Jahren 2015 und 2016 eine 4-Sterne-Bewertung  und überzeugt vor allem in den Bereichen Qualifikation, Service, Exposé und Vertragsgestaltung.

 

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 8,00 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar  kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017 – Mainz

FOCUS Auszeichnung 2017 – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017 – Deutschlands größte Makler Bewertung

Eine tolle Leistung. – Der Hattrick ist geschafft! Die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler“ gehört laut „FOCUS-SPEZIAL“ zu den besten Immobilienmaklern in Deutschland und Mainz. Die Auszeichnung zum „Top Immobilienmakler“ wurde in der Focus Spezial-Ausgabe April 2017 „Der Immobilienatlas 2017“ veröffentlicht.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir sind sehr stolz, dass wir das dritte Jahr in Folge zu den besten Maklern Deutschlands und der Stadt Mainz zählen. Wir setzen schon immer auf kundenorientierte Prozesse und eine sehr hohe Servicequalität. Es ist erfreulich, dass wir dem steigenden Anspruch unserer Kunden weiterhin sehr erfolgreich gerecht werden können. Wir bedanken uns für diese tolle Auszeichnung!“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017:

Basis der Erhebung sind besondere Kunden- und Kollegenempfehlungen. Dazu wurden unter anderem aktuell rund 14.000 Mitgliedsimmobilienmakler aus den teilnehmenden Regionalverbände des Immobilienverband Deutschlands und ImmobilienScout24 kontaktiert. Die Makler mit den besten Kritiken erhalten die Auszeichnung „TOP IMMOBILIENMAKLER 2017“.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2017 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2017 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2016“

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2016

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2016“

Auch in diesem Jahr zeichnete die Fachzeitschrift „Capital“ im Rahmen des Makler-Kompasses die besten Immobilienmakler aus.

Für diese exklusive Analyse hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit FERI Euro-Ratíng Services und dem Institut für innovatives Bauen Dr. Hettenbach mehr als 11.300 Makler in den 50 wichtigsten Regionen Deutschlands unter die Lupe genommen.

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz zählt deutschlandweit zu den Top-Maklern und erhält mit „4 Sternen“ die Auszeichnung „sehr gut“! Vor allem in den bewerteten Bereichen „Exposé und Vertrag“, „Prozessqualität“ und „Marktposition“ konnte das etablierte Immobilienunternehmen überzeugen und zeigt sich somit als moderner und empfehlenswerter Immobilienmakler in Mainz.

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 8,00 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

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55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Rechte und Pflichten des Mieters bei Auszug

Was gibt es für Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht?

Ihr Mieter kündigt den laufenden Mietvertrag mit Ihnen und würde am liebsten gleich ausziehen, nicht renovieren und natürlich auch keine Miete mehr zahlen. So einfach ist das jedoch nicht, denn der Mietvertrag läuft weiterhin bis zum Fristablauf, meist 3 Monate, und selbstverständlich steht Ihnen bis zum Mietvertragsende die Miete von ihm zu.

 

Pflichten des Mieters und die Frage, ab wann dürfen Sie als Vermieter in die Wohnung.

Wenn es der Wunsch Ihres Mieters ist vor Ende der Mietzeit auszuziehen, weil zum Beispiel sein neue Wohnung bereits frei ist, muss er dennoch einige Pflichten bedenken. Man kann allgemein festhalten, dass die Mieter- und die Vermieterpflichten erst mit dem Mietvertragsende enden. So lange muss Ihr Mieter also auch noch die volle Miete zahlen!

Das bedeutet: Zieht Ihr Mieter im November aus, obwohl sein Mietvertrag noch bis Ende Dezember läuft, muss er Ihnen dennoch die volle Miete einschließlich die Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen überweisen – und das bis zum „offiziellen“ Mietvertragsende. Was für die Miete gilt, gilt natürlich auch für alle weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Hausordnungspflichten, Treppenhausreinigung, etc.. Auch diese laufen trotz des vorzeitigen Auszugs bis zum Ende der Mietzeit weiter. Kann der Mieter die Treppenhausreinigung nicht selbst durchführen, weil er beispielsweise weiter weggezogen ist, muss er sich bis zum Mietvertragsende um Ersatz bemühen. Putzt er das Treppenhaus nicht, obwohl er müsste, können Sie ihn als Vermieter  abmahnen und eine Nachholfrist setzen, bevor Sie einen Reinigungsdienst damit beauftragen dürfen. Auch die Pflicht die Mieträume ordentloch zu lüften und zu heizen bleibt bis zum offiziellen Mietvertragsende Pflicht des Mieters! Unterlässt der Mieter das Heizen während der Wintermonate, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung vor, so entschied zum Beispiel das Landgericht Berlin am 22.1.2014 unter dem Aktenzeichen 65 S 268/13.

 

Gilt es nun noch die Frage zu klären, ab wann Sie als  Vermieter in die Wohnung dürfen.

So lange der Mietvertrag läuft, dürfen Sie die Wohnung des Mieters nicht betreten. Als Ausnahme kann man die Situation nennen, dass Ihnen der Mieter es ausdrücklich erlaubt, um zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ein Immobilienmakler schnell einen Nachmieter findet. Aber Vorsicht: Lassen Sie die Wohnung bereits vor Ablauf des Mietvertrags renovieren oder modernisieren, nehmen Sie dem Mieter damit das Besitzrecht. Mit der Folge, dass der Mieter ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen muss!

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Die Wirksamkeit einer Schönheits­reparatur­klausel setzt nicht die Überlassung einer frisch renovierten Wohnung voraus

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Die Schönheits­reparatur­klausel in einem Wohnungsmietvertrag ist auch wirksam, wenn die Wohnung zum Mietbeginn mit kleineren Mängeln des Vormieters und nicht vollständig renoviert überlassen wurde. Die Wohnung darf Gebrauchsspuren vom Vormieter aufweisen, soweit diese als unerheblich anzusehen sind.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung nach Ende der Mietzeit auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter verweigerte eine Auszahlung mit der Begründung, dass entgegen einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Der Mieter hielt die Klausel für unwirksam, da zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung renovierungsbedürftig gewesen sei.

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zugestanden, da er zur Vornahme der geforderten Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen sei. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag sei wirksam gewesen. Soweit der Mieter anführte, ihm sei zu Mietbeginn eine renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden, habe er dies nicht nachweisen können. Vielmehr sei der Renovierungszustand der Wohnung laut Übergabeprotokoll „in Ordnung“ gewesen.

Eventuell bestehende Gebrauchsspuren vom Vormieter seien unbeachtlich gewesen, so das Landgericht. Die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel hänge nicht davon ab, ob eine frisch renovierte Wohnung übergeben wurde. Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum bleiben außer Betracht, wenn sie so unerheblich sind.

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz