Vermieter muss nur die vereinbarte Art der Kaution akzeptieren!

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Vermieter muss nur die vereinbarte Art der Kaution akzeptieren!

LG Berlin, Beschluss vom 23.12.2014 – 65 S 415/14

Ist die Form einer Kaution vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine andere Art der Sicherheitsleistung akzeptieren.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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