DARF DIE MIETE ZURÜCKGEFORDERT WERDEN, WENN KEINE FLÄCHENANGABEN IM MIETVERTRAG ENTHALTEN SIND?

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mit dem Thema Flächenangaben im Mietvertrag hat sich aktuell das Landgericht Berlin beschäftigt und ist mit Beschluss vom 13.03.2015 unter dem Aktenzeichen 65 S 477/14 zu folgendem Urteil gekommen:

Es liegt kein Mietmangel vor, wenn im Mietvertrag keine Flächenangaben enthalten sind. Man kann dies auch nicht als Flächenabweichung auslegen. Wenn der Vermieter keine genauen Flächen benennen möchte, sollte er dies jedoch mit einem Nebensatz im Vertrag zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus ist es weiterhin möglich die Flächen mit ca.-Angaben aufzulisten. Hier liegt in der Folge dann erst ein Mietmangel vor, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt.

LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2015 – 65 S 477/14

Mietvertrag Flächenangaben Mietmangel

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