Mietminderung von 50 % bei erheblichem Schimmelbefall des Wohnzimmers

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mit der Tatsache, dass das Wohnzimmer einer Mietwohnung von Schimmel befallen ist, hat sich das Landgericht Hamburg beschäftigt und ist am 08.01.2008 unter dem Aktenzeichen 307 S 144/07 zu folgendem Urteil gekommen:

Im verhandelten Fall minderte die Mieterin einer Wohnung die Miete, da es aufgrund eines Lecks im Dach des Wohnhauses zu einem mehrfachen Eindringen von Wasser in das Wohnzimmer gekommen ist. Dies hatte einen erheblichen Schimmelpilzbefall zur Folge. Die Vermieterpartei akzeptierten das Minderungsrecht jedoch nicht. Daraufhin entschied das Amtsgericht Hamburg, dass wenn das Wohnzimmer einer Mietwohnung in erheblichem Maße von Schimmel befallen ist, kann dies eine Mietminderung von 50 % rechtfertigen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Wohnzimmer mit 60 % der Wohnfläche den größten Flächenanteil in der Wohnung hat und für die Mieterin nur bedingt Ausweichmöglichkeiten auf andere Räume bestanden haben. Weiterhin wurde entschieden, dass das bloße Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters, Untersuchungen durch eine Fachfirma zu dulden, keine Vereitelung von Mängel­beseitigungs­maßnahmen.

 

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