FERIENBETREUUNG UNSERES KUNDEN – Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

AP Immobilien GmbH- Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

Das Ende der Woche hat unser Team genutzt, um einen unserer Kunden und dessen Ferienbetreuung zu besuchen: Den Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V..

Bisher hatten wir als Immobilienmakler den alteingesessenen Verein dabei unterstützt, die vorhandenen Wohnungen und das WaldCafé „Rheingoldruhe“ auf dem Vereinsgelände neu zu vermieten. Bei einem der letzten Termine hatte uns Michael Marckart (Vorsitzender des Vereins) berichtet, dass sich auf dem Gelände noch einiges mehr tut und uns eingeladen in den Schulferien einmal vorbei zu kommen.

Und wir waren wirklich überrascht… In den Schulferien und an Brückentagen dürfen hier – mitten im Wald – Kinder Ihre Freizeit genießen und erleben jeden Tag tolle neue Sachen, Spiele und Abenteuer. Ein kleines Hühnergehege, Bienenvölker und die „7 Weiher“ sind nur einige der vielen Anlaufpunkte für die Kinder. Michael Marckart und sein Team lassen sich immer neue Aktivitäten einfallen, so berichteten uns die Kinder. Langweilig wird hier wohl niemanden.

Unser Tipp… Besuchen Sie das außergewöhnlich schöne Gelände des Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V. mitten im Wald zwischen Budenheim und Heidesheim. Samstag, Sonntag und an Feiertagen hat hier auch das WaldCafé „Rheingoldruhe“ geöffnet und verwöhnt Sie gerne mit allerlei Leckereien.

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DARF DIE MIETE ZURÜCKGEFORDERT WERDEN, WENN KEINE FLÄCHENANGABEN IM MIETVERTRAG ENTHALTEN SIND?

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mit dem Thema Flächenangaben im Mietvertrag hat sich aktuell das Landgericht Berlin beschäftigt und ist mit Beschluss vom 13.03.2015 unter dem Aktenzeichen 65 S 477/14 zu folgendem Urteil gekommen:

Es liegt kein Mietmangel vor, wenn im Mietvertrag keine Flächenangaben enthalten sind. Man kann dies auch nicht als Flächenabweichung auslegen. Wenn der Vermieter keine genauen Flächen benennen möchte, sollte er dies jedoch mit einem Nebensatz im Vertrag zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus ist es weiterhin möglich die Flächen mit ca.-Angaben aufzulisten. Hier liegt in der Folge dann erst ein Mietmangel vor, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt.

LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2015 – 65 S 477/14

Mietvertrag Flächenangaben Mietmangel

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

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