Vermieterbescheinigung Pflicht seit dem 01. November 2015 – Wir erledigen das für Sie!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Vermieterbescheinigung wird wieder Pflicht

Vermieterbescheinigung – Gesetzesänderung zum 01. November 2015

DOWNLOAD der Vermieterbescheinigung

 

Vor über 10 Jahren wurde die Regelung bzgl. der Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun ist sie zurück. Kurz gesagt bedeutet dies für die Vermieter, dass sie Ihren Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Was müssen Sie als Vermieter bei der Vermieterbescheinigung beachten?

Sie als Vermieter sind zukünftig verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter oder zum Beispiel wir als Ihr Immobilienmakler muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Was muss die Vermieterbescheinigung beinhalten?

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name/n der meldepflichtigen Person/en
  • Anschrift des Objektes
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Ein- oder Auszug inkl. Datum

Achtung – Bußgelder!

Stellen Sie als Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht, zu spät oder nicht richtig aus, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass die Person dort real einzieht oder einziehen will, muss mit einer noch höheren Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Neues Recht für Sie als Vermieter.

Sie als Vermieter haben ab November 2015 einen Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde. Sie können sich somit per Rückfrage überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt müssen Sie als Vermieter jedoch auch der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat.

Unser neuer Service für Sie!

Selbstverständlich nehmen wir die Vermieterbescheinigung in unseren Service auf und erledigen die An- und Abmeldung Ihrer Mieter für Sie!

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz