Haushaltsnahe Dienstleistung: Katze kann Steuern sparen!
BFH, Urteil vom 03.09.2015 – VI R 13/15
Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10.01.2014, BStBl I 2014, 75, Anlage 1, ersetzt BMF-Schreiben vom 15.02.2010, BStBl I 2010, 140, Anlage 1).*)
Quelle: http://www.ibr-online.de
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