Darf der Vermieter einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung behalten?
Die Mietwohnung ist ein privater Ort, sodass man nicht möchte, dass Unbefugt wie zum Beispiel der Vermieter eintreten können.
Die Anmietung einer neuen Wohnung und die dazugehörige Übergabe der Wohnungsschlüssel ist für viele Mieter ein großer Moment. Nach langer Suche und allem Organisieren darf man in die neue Wohnung einziehen und nach eigenen Wünschen gestalten. Aber was machen Sie, wenn der Vermieter darauf besteht, einen Schlüssel für den Notfall behalten zu wollen. Hat der Besitzer einer Wohnung ein Recht auf einen Ersatzschlüssel, wenn er seine Wohnung vermietet? Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klar: „Nein“. Der Mieter besitzt das Hausrecht in der von ihm gemieteten Wohnung. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter genehmigt oder genehmigt hatte, dass ein Ersatzschlüssel hinterlegt ist, so darf dieser trotzdem nicht einfach genutzt werden. Für jedes Eintreten des Vermieters in die Mietwohnung muss der Mieter sein Einverständnis geben. Verletzt der Eigentümer die Privatsphäre durch ungenehmigtes Eintreten, darf man die Wohnung fristlos kündigen. Auch bei Reparaturen oder beim Ablesen des Zählers hat diese Vorschrift Gültigkeit.
Was ist zu tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?
Behält der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel und händigt diesen auf Nachfragen auch nicht aus, dann darf der Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten für das neu eingebaute Schloss muss dann der Vermieter tragen. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht.
Vielleicht ist es für Sie auch interessant, wie viele Schlüssel Ihnen als Mieter zustehen?
Generell gilt, dass es pro Bewohner einer Mietwohnung einen Schlüssel geben muss. Dies gilt auch für die Kinder im Haushalt. Eine Ausnahme der „Ein-Schlüssel-pro-Kopf-Regel“ besteht jedoch bei Single-Haushalten. Hier müssen auf jeden Fall auch zwei Schlüssel ausgehändigt werden, damit ein Schlüssel für den Notfall bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden kann.
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