Eigentümer erhält Nutzungsentgelt, weil ein Altkleidercontainer ohne Zustimmung auf seinem Grundstück aufgestellt wurde.
Mit der Tatsache, dass ungefragt ein Altkleidercontainer auf dem Grundstück aufgestellt wurde, hat sich das Amtsgericht AG Pankow/Weißensee beschäftigt und ist am 19.08.2015 unter dem Aktenzeichen 7 C 98/15 zu folgendem Urteil gekommen:
Wird ein Altkleidercontainer auf einem Grundstück, ohne die Zustimmung des Eigentümers, aufgestellt und wird dieser auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich dann nach der üblichen Miete.
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