Sie haben unerwartet einen Pflegefall in der Familie. Was passiert nun mit der Immobilie dieses Familienmitgliedes?

Es gibt einige Gründe, warum man eine Immobilie im Pflegefall verkaufen möchte oder sollte. Hier sind einige der häufigsten:

Finanzielle Belastung verringern:

Die Pflegebedürftigkeit kann zu hohen Kosten führen, die durch den Verkauf der Immobilie gedeckt werden können.

Veränderte Bedürfnisse:

Wenn sich die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person ändern, kann es notwendig sein, die Immobilie zu verkaufen, um ein geeigneteres Zuhause kaufen zu können.

Erbschaftssteuer verhindern:

In manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine erbliche Immobilie zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.

Allgemeine Informationen zu Pflegekosten

In unserer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung steigt, gibt es eine wachsende Anzahl von Pflegebedürftigen. Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes wird diese Zahl bis 2030 auf 3,4 Millionen steigen. Dies stellt das Pflegesystem vor zunehmende Herausforderungen und führt zu steigenden Kosten. Die derzeitigen monatlichen Kosten liegen bereits im Durchschnitt bei 3000 Euro, und nicht jeder verfügt über ausreichende Mittel durch persönliche Rente und gesetzliche Pflegeversicherung.

In solchen Fällen kann man sich an das Sozialamt wenden, das einen Teil der Kosten übernimmt. Allerdings versucht das Amt, diese Gelder zuerst von den Angehörigen oder dem Pflegebedürftigen selbst einzufordern. Dabei werden verschiedene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, geprüft. In einigen Fällen müssen Kinder einen Teil der Kosten tragen oder es wird notwendig, die Immobilie zu verkaufen. Dies kann sich als komplex erweisen, da bestimmte Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Das Gesetz schützt das Eigentum, daher ist es nicht einfach, das Haus der Eltern zu verkaufen. In solchen Situationen ist es vorteilhaft, sich an Experten zu wenden, die wissen, welche Formulare benötigt werden. Wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, unterstützen Sie gerne dabei. Unsere qualifizierten Makler übernehmen alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass Sie in dieser anspruchsvollen Zeit keine zusätzlichen Belastungen haben.

Wer darf die Immobilie im Pflegefall verkaufen?

Da das Gesetz den Schutz des Eigentums vorsieht, ist es Ihnen ohne die entsprechenden Befugnisse nicht gestattet, eine Immobilie einer anderen Person zu veräußern. Hierfür sind die jeweiligen Vollmachten erforderlich. Es gibt verschiedene Dokumente, deren Bedeutung Sie verstehen sollten:

Wenn die Immobilie zum Beispiel im Besitz Ihrer Eltern ist, dürfen nur sie diese verkaufen. Je nach Pflegegrad könnte dies jedoch unmöglich sein, da sie als geschäftsunfähig gelten. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig vorzusorgen und eine Vollmacht zu erteilen. Allerdings genügt eine Vorsorgevollmacht oft nicht, um die Angelegenheiten zu regeln. Um Probleme zu vermeiden, lassen Sie diese am besten notariell beglaubigen.

Mit einer Generalvollmacht gehen Sie auf Nummer sicher. Diese ermöglicht Ihnen nicht nur die Abwicklung des Immobilienverkaufs, sondern auch aller anderen rechtlichen Angelegenheiten. Auch hier sollten Ihre Eltern rechtzeitig vorsorgen und eine solche Vollmacht frühzeitig ausstellen. Um Missbrauch vorzubeugen, kann diese bei einem Notar hinterlegt werden. Der Notar gibt das Formular jedoch erst heraus, wenn der Pflegefall eintritt. Beachten Sie jedoch, dass die Generalvollmacht sofort wirksam wird, sobald der Ernstfall eintritt. Diese Klausel müssen Sie zusätzlich festhalten. Andernfalls benötigen Sie Nachweise über den Zeitpunkt, an dem die Handlungsunfähigkeit eintrat, was nicht nur umständlich ist, sondern zusätzlichen Stress in einer bereits belastenden Situation bedeutet.

Folgende Angaben sollten in einer Vollmacht enthalten sein, damit diese gültig ist und den Immobilienverkauf ermöglicht:

– Name und Anschrift des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

– Inhalt, der die Erlaubnis zum Verkauf der Immobilien und die eigenen Interessen festhält

– Beschreibung und Anschrift der Immobilie

– Spanne des Kaufpreises

– Besonderheiten, die zu beachten sind

Liegt keine Vollmacht vor, kann ein Gericht darüber entscheiden, wer sich um die Angelegenheiten Ihrer Eltern kümmert. Dies können gesetzliche Betreuer oder die nächsten Verwandten wie Ehepartner, Kinder oder Enkel sein. Solange es innerhalb der Familie keine Unstimmigkeiten gibt, übernimmt ein Angehöriger die Verwaltung und zum Beispiel den Verkauf der Immobilien.

Wann sollten Sie die Immobilie im Pflegefall verkaufen?

Im Ernstfall übernimmt das Sozialamt teilweise die Pflegekosten, wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die entstehenden Ausgaben zu decken. Es gibt jedoch einen festgelegten Freibetrag, der monatlich verfügbar ist und daher wird sorgfältig geprüft, ob Bedürftigkeit vorliegt. Falls pflegebedürftige Personen ein Haus oder andere Immobilien besitzen, sind sie zunächst verpflichtet, diese zu veräußern. Die erzielten Gewinne sollen zuerst für die Pflegekosten verwendet werden, bevor das Sozialamt weitere Ausgaben übernimmt.

Das Amt überprüft auch, ob Angehörige zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Dies wird zusätzlich kompliziert, wenn die Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind. In diesem Fall können sie keine Vollmacht ausstellen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Als Kind oder enger Verwandter benötigen Sie jedoch eine Vollmacht, um den Verkauf des Hauses durchzuführen. Wenn die Eltern keine Vollmacht ausstellen können, muss ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer für diese Angelegenheiten bestimmen. Obwohl Sie in der Regel in Betracht kommen würden, erfordern diese Schritte zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Zeit.

Es kann auch vorkommen, dass der Verkauf des Hauses länger dauert, abhängig von Faktoren wie dem Immobilienmarkt, dem Zustand der Immobilie und der Verfügbarkeit einer Vollmacht. In solchen Situationen stellt das Sozialamt möglicherweise vorübergehend Mittel für anfallende Kosten zur Verfügung.

Schwierige Themen erfordern Experten und viel Sensibilität. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie kostenfrei und zielführend.

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