KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ – Zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 240.000 Euro vom Staat – ab 0,01 % Zins

Der KfW-Förderkredit „Familien-Wohneigentum“ verknüpft die Unterstützung von Familien mit dem Ziel des Umweltschutzes. Dieses Programm, das seit Juni 2023 verfügbar ist, richtet sich speziell an Familien mit mittleren Einkommen, die entweder ein neues Eigenheim für ihren eigenen Gebrauch errichten oder ein neu gebautes Haus erwerben möchten. Eine wesentliche Voraussetzung, um von dieser Förderung zu profitieren, besteht darin, dass das neu errichtete Gebäude besonders umweltfreundliche Standards erfüllt.

Das Wichtigste im Überblick:

Der Nachfolger des Baukindergelds startete am 1. Juni 2023.

KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines neugebauten, klimafreundlichen Hauses oder derselbigen Eigentumswohnung.

Vergeben werden Zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 240.000 Euro – Förderkredit ab 0,01 %.

Programm soll Familienförderung und Klimaschutz miteinander vereinen.

Die Förderung hängt vom Einkommen ab.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, Familien mit mittleren Einkommen zu unterstützen, die entweder ein umweltfreundliches Wohngebäude neu errichten oder innerhalb von 12 Monaten nach der Fertigstellung als Erstnutzung erwerben. Als umweltfreundlich gelten Immobilien, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie halten strenge Emissionsgrenzwerte für Treibhausgase über ihren gesamten Lebenszyklus ein.
  • Sie erreichen den KfW-Effizienzhaus-Standard 40.
  • Die Wärmeerzeugung erfolgt ausschließlich durch erneuerbare Energien.
  • Obwohl keine Pflicht, erhöht die Zertifizierung des Gebäudes mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) die mögliche Kreditsumme.

Wer wird gefördert?

Personen, die folgende Kriterien erfüllen, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen:

  • Sie bewohnen das geförderte Neubauobjekt selbst und das für mindestens 5 Jahre.
  • In ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind im Alter von bis zu 18 Jahren.
  • Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro pro weiterem Kind.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen sie kein eigenes Wohneigentum.
  • Sie haben zuvor nicht das mittlerweile abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen.

Details zur Förderungshöhe.

Je nach Gebäudestandard und Anzahl der Kinder sieht die Förderung also wie folgt aus:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro

3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro

ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro

3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro

ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Kombination mit anderen Förderungen?

Grundsätzlich ist es möglich, das Programm 300 mit anderen Formen der Förderung zu kombinieren, sei es in Form von Krediten, Zulagen oder Zuschüssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesamtsumme der kombinierten Kredite, Zuschüsse oder Zulagen die förderfähigen Kosten nicht überschreiten darf.

Aber, es ist nicht möglich gleichzeitig Unterstützung aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG – 261, 461) oder der Bundesförderung für „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN – 297/298, 299, 498, 499) in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag – 3 Schritte zur Förderung:

Um von der Förderung „Wohneigentum für Familien“ profitieren zu können, sind einige Schritte erforderlich:

Einbindung eines Energieeffizienz-Experten:

Um Ihren Förderantrag einzureichen, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz hinzuziehen. Dieser überprüft, ob Ihre Immobilie die erforderlichen technischen Standards erfüllt und stellt Ihnen dann die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ aus.

Beantragung und Erhalt des Kredits:

Der Kredit muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei einer frei wählbaren Finanzierungseinrichtung (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt werden. Hier schließen Sie auch den Kreditvertrag ab.

Durchführung und Nachweis des Vorhabens:

Nachdem Sie die Kreditzusage von Ihrem Darlehensgeber erhalten haben, können Sie entweder Ihr gewünschtes Wohneigentum erwerben oder mit dem Bau beginnen. Nach dem Einzug in Ihre neue Immobilie müssen Sie dem Finanzierungsinstitut nachweisen, dass der Bau bzw. der Kauf erfolgreich abgeschlossen wurde.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder weiteren Themen rund um die Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne, beraten Sie ehrlich und zielführend.

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Hinweis: Die AP Immobilien GmbH mit Sitz in Mainz übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Aktualität der hier aufgeführten Informationen zur KfW Förderung. Diese entsprechen dem tagesaktuellen Stand vom 27.09.2023. Inhaltliche Änderungen seitens der KfW sind möglich.

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