Sie und Ihr Partner besitzen eine oder mehrere Immobilien und haben beschlossen getrennte Wege zu gehen. Die Scheidung naht. Was passiert aber mit Ihrer Immobilie?
Wenn Paare sich für eine Scheidung entscheiden und eine gemeinsame Immobilie besitzen, taucht die entscheidende Frage auf: Wie geht es nun mit der Immobilie weiter? Die Antwort auf diese Frage ist oft komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Wenn das Paar Kinder hat und ein Partner in der Immobilie bleiben möchte, stellen sich weitere Fragen nach den Anteilen an der Immobilie. Um einen groben Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu geben, gehen wir von einem Scheidungsfall aus, in dem das Paar das Haus gemeinsam erworben hat und es beiden zu gleichen Teilen gehört. Wir nennen dieses Paar Herr und Frau Mustermann. Sie haben keinen Ehevertrag abgeschlossen und haben nicht damit gerechnet, sich scheiden zu lassen. Außerdem haben sie zwei Kinder, die nach der Trennung bei Frau Mustermann wohnen werden. Die Frage ist nun, wie die Situation gelöst werden kann.
Hier sind verschiedenen Möglichkeiten:
- Frau Mustermann bleibt mit den Kindern in der Immobilie wohnen. Das Haus gehört weiterhin beiden.
- Die beiden einigen sich darauf, ob Frau Mustermann Miete an Herrn Mustermann zahlen muss, ob sie ohne weitere Zahlungen im Haus wohnen bleiben kann oder ob die Mietzahlungen möglicherweise mit den Kosten für die Hypothek des Hauses oder den Unterhaltskosten verrechnet werden können. Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass keiner der Partner benachteiligt wird.
- Frau Mustermann bleibt mit den Kindern in der Immobilie und kauft Herrn Mustermann seinen Anteil ab. Dieser Kaufpreis wird anhand des Immobilienwerts abzüglich der Restschuld berechnet, also der noch ausstehenden Hypotheken- und Kreditzahlungen. Im Fall der Mustermanns ist das Haus 300.000 Euro wert, und sie haben noch 200.000 Euro Schulden. Frau Mustermann müsste dann 50.000 Euro an Herrn Mustermann zahlen, da bereits 100.000 Euro des Hauses abbezahlt sind. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn Frau Mustermann die Kreditraten alleine bewältigen kann.
- Das Haus wird als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder übertragen, während Frau Mustermann vorerst darin wohnen bleibt. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Option eignet sich eher für Familien mit nur einem Kind, da bei Geschwistern später Streitigkeiten auftreten könnten.
- Herr und Frau Mustermann teilen das Haus in zwei Wohnungen auf und behalten jeweils eine davon. Dies ist eine interessante Möglichkeit, wenn beide Partner sich noch gut verstehen und in der Nähe des anderen wohnen möchten. Die Teilung erfordert jedoch die Genehmigung der Gemeinde und muss im Grundbuch eingetragen werden.
- Herr und Frau Mustermann behalten das Haus und vermieten es. Die Mieteinnahmen werden geteilt. Diese Option kann interessant sein, wenn eines der Kinder später in dem Haus wohnen möchte.
- Herr und Frau Mustermann entscheiden sich gemeinsam für den Verkauf des Hauses und teilen den Erlös. Der Verkauf ist neben der Möglichkeit, dass ein Partner in der Immobilie bleibt und den anderen auszahlt, eine der am häufigsten gewählten Lösungen. Vor dem Verkauf ist es wichtig, sich von Experten beraten zu lassen und den Wert der Immobilie schätzen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Erlös für beide Partner die Grundlage für einen Neuanfang bildet. Oft ist es auch einfacher für die beiden Parteien, da ein Dritter, also der Makler Ruhe in die ohnehin schon schwierige Situation bringen und zwischen den ehemaligen Partnern vermitteln sowie schlichten kann.
- Denn wenn Herr und Frau Mustermann sich gar nicht nicht einigen können, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. Diese muss von einem der Partner beim Amtsgericht beantragt werden, führt jedoch in der Regel zu einem geringeren Erlös im Vergleich zum freiwilligen Verkauf. Glücklicherweise können sich die Mustermanns ohne Gerichtsverfahren einigen und beschließen, das Haus gemeinsam zu verkaufen.
Uns ist bewusst, dass es zu diesem Thema noch viel tiefgründigere Fragen und Sorgen gibt. Haben Sie weitere Fragen zu den Themen Scheidung und Immobilie? Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wie Sie ehrlich und zielführend. Wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz
Kaiserstr. 24 A / Eingang: Heidelbergerfaßgasse
55116 Mainz
Tel.: 06131/143054-5
#AP #Immobilien #GmbH – #Ihr #IVD #Immobilienmakler #aus #Mainz #Immobilienvermietung #Immobilienverkauf
#Vermietung #Verkauf #Immobilieninvestment #Immobilienvermarktung #Immobilieninvestor #Immobilienvermittlung #Immobilienbüro #Immobilienbewertung #Immobilienprofi #Immobiliensuche #Immobilienpräsentation #Immobilienvertrieb #Scheidung #Trennung #Ehe #Eheaus #Immobilie
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!