Vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen
Mit der Frage, wann der Kündigungsgrund bei Mietrückständen Mietrückstände entfällt, damit hat sich aktuell das Kammergericht Berlin am 07.01.2016 unter dem Aktenzeichen – 8 U 205/15 – auseinander gesetzt. Die Entscheidung sagt ganz klar aus: Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Kündigungsgrund entfällt aber, wenn der Mieter die Mietrückstände vollständig ausgleicht. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Gewerbemieter mit den […]