Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2016

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“

Welche Makler leisten gute Arbeit? „Capital“ zeigt bei dem „Makler-Kompass 2017“, welche Immobilienmakler zu empfehlen sind.

In einem zweistufigen Testverfahren bewertete „Capital“ zusammen mit den Experten vom iib Dr. Hettenbach Institut und dem Analysehaus Scope Investor Services die Qualität von Immobilienmaklern in 50 deutschen Großstädten.

Lob von den Analysten für die ausgezeichneten Immobilienmakler und eine 4-Sterne-Bewertung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz.

Die AP Immobilien GmbH erhält wie bereits in den Jahren 2015 und 2016 eine 4-Sterne-Bewertung  und überzeugt vor allem in den Bereichen Qualifikation, Service, Exposé und Vertragsgestaltung.

 

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 8,00 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar  kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Rechte und Pflichten des Mieters bei Auszug

Was gibt es für Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht?

Ihr Mieter kündigt den laufenden Mietvertrag mit Ihnen und würde am liebsten gleich ausziehen, nicht renovieren und natürlich auch keine Miete mehr zahlen. So einfach ist das jedoch nicht, denn der Mietvertrag läuft weiterhin bis zum Fristablauf, meist 3 Monate, und selbstverständlich steht Ihnen bis zum Mietvertragsende die Miete von ihm zu.

 

Pflichten des Mieters und die Frage, ab wann dürfen Sie als Vermieter in die Wohnung.

Wenn es der Wunsch Ihres Mieters ist vor Ende der Mietzeit auszuziehen, weil zum Beispiel sein neue Wohnung bereits frei ist, muss er dennoch einige Pflichten bedenken. Man kann allgemein festhalten, dass die Mieter- und die Vermieterpflichten erst mit dem Mietvertragsende enden. So lange muss Ihr Mieter also auch noch die volle Miete zahlen!

Das bedeutet: Zieht Ihr Mieter im November aus, obwohl sein Mietvertrag noch bis Ende Dezember läuft, muss er Ihnen dennoch die volle Miete einschließlich die Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen überweisen – und das bis zum „offiziellen“ Mietvertragsende. Was für die Miete gilt, gilt natürlich auch für alle weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Hausordnungspflichten, Treppenhausreinigung, etc.. Auch diese laufen trotz des vorzeitigen Auszugs bis zum Ende der Mietzeit weiter. Kann der Mieter die Treppenhausreinigung nicht selbst durchführen, weil er beispielsweise weiter weggezogen ist, muss er sich bis zum Mietvertragsende um Ersatz bemühen. Putzt er das Treppenhaus nicht, obwohl er müsste, können Sie ihn als Vermieter  abmahnen und eine Nachholfrist setzen, bevor Sie einen Reinigungsdienst damit beauftragen dürfen. Auch die Pflicht die Mieträume ordentloch zu lüften und zu heizen bleibt bis zum offiziellen Mietvertragsende Pflicht des Mieters! Unterlässt der Mieter das Heizen während der Wintermonate, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung vor, so entschied zum Beispiel das Landgericht Berlin am 22.1.2014 unter dem Aktenzeichen 65 S 268/13.

 

Gilt es nun noch die Frage zu klären, ab wann Sie als  Vermieter in die Wohnung dürfen.

So lange der Mietvertrag läuft, dürfen Sie die Wohnung des Mieters nicht betreten. Als Ausnahme kann man die Situation nennen, dass Ihnen der Mieter es ausdrücklich erlaubt, um zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ein Immobilienmakler schnell einen Nachmieter findet. Aber Vorsicht: Lassen Sie die Wohnung bereits vor Ablauf des Mietvertrags renovieren oder modernisieren, nehmen Sie dem Mieter damit das Besitzrecht. Mit der Folge, dass der Mieter ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen muss!

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER 2016

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz – Deutschlands TOP Immobilienmakler 2016

Im Jahr 2016 wiederholt zu den „Top Immobilienmaklern Deutschlands“ zu gehören, ist ein ganz klares Statement für gute Arbeit, Leistungsfähigkeit, Beratungsqualität, Kompetenz, Flexibilität am Markt und Referenzen. Wir sind daher stolz das uns die Fachzeitschrift „FOCUS“ erneut ausgezeichnet hat und versprechen, dass wir weiterhin volles Engagement und Herzblut in unsere Aufgaben als Makler stecken werden. Gleichzeitig sind wir froh, dass man sich mit der Ausgabe „FOCUS -SPEZIAL“ in Kooperation mit „ImmobilienScout24“ die Mühe gemacht hat, die wirklich guten und empfehlenswerten Immobilienmakler herauszufiltern. Schließlich gibt diese Initiative doch dem Immobilienkäufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter mehr Transparenz, Urteilsvermögen und Sicherheit bei der Auswahl Ihres Experten vor Ort.

Immobilienprofis sind heutzutage weit mehr als nur Vermittler

Weiterbildung und Qualifizierung sind für Immobilienmakler nicht nur eine selbstverständliche Pflichtübung, das erkennen immer mehr Kunden und verlassen sich daher auf Weiterempfehlungen sowie Auszeichnungen und treffen dann auf richtig gute Immobilienmakler in der Branche. Immobilienmakler sind heutzutage Multi-Talente. Um hochwertige Immobilienobjekte und Grundstücke erfolgreich anbieten und verkaufen zu können, ist das umfangreiche Fachwissen unbezahlbar.  Die Arbeit beginnt bereits bei der Analyse und Bewertung von Objekten im Marktzusammenhang, geht dann über ein modernes Marketing und endeten noch lange nicht bei dem Vertragsabschluss. In allen Einzelschritten eines Immobilienverkaufs ist die Begleitung des erfahrenen Immobilienprofis sozusagen Gold wert.

VIEL LOB VON AUCH VON UNSEREN BERUFSKOLLEGEN

Der Titel  TOP Immobilienmakler wird getragen von Kundenempfehlungen sowie einer direkten Weiterempfehlung von Berufskollegen, also von Experten aus der Branche, welche es wirklich gut beurteilen können, welcher Immobilienkolleg gute Arbeit leistet. „Die aktuelle Auszeichnung unserer Kunden und Kollegen ist für uns Bestätigung, Lob und eine große Motivation zugleich. Wir bedanken uns vielmals!“

Informationen

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2016 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2016 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

Mieter zeigt Vermieter grundlos an: Vermieter kann fristlose Kündigung aussprechen!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mieter zeigt Vermieter grundlos an: Vermieter kann (fristlos) kündigen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2014 – 21 S 48/14

Eine fristlose Kündigung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten ist oder auf erfundenen Tatsachen beruht. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Anzeige zwar auf wahren Tatsachen oder Tatsachen, die der Anzeigeerstatter für wahr hält, beruht, der Anzeigeerstatter aber nicht zur Wahrung eigener Interesse handelt, sondern um dem Angezeigten einen Schaden zuzufügen.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Mieter muss grob unwirtschaftliche Energieeinsparungsmaßnahmen nicht dulden!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile
Mieter muss grob unwirtschaftliche Energieeinsparungsmaßnahmen nicht dulden!

AG Charlottenburg, Urteil vom 05.10.2015 – 237 C 199/15

1. Eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung muss die Mieter in die Lage versetzen zu erkennen, dass und weshalb es aufgrund der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen soll. Dies ist nur möglich, wenn konkrete, nachvollziehbare Angaben zur derzeitigen energetischen Beschaffenheit des Gebäudes gemacht werden.

2. Die Energieeinsparung muss ferner nachhaltig, also nicht nur geringfügig, sein.

3. Die Unwirtschaftlichkeit einer beabsichtigten Maßnahme führt zu einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 555d Abs. 2 BGB, so dass eine Duldungspflicht für die Mieter nicht besteht.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Vermieter muss nur die vereinbarte Art der Kaution akzeptieren!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Vermieter muss nur die vereinbarte Art der Kaution akzeptieren!

LG Berlin, Beschluss vom 23.12.2014 – 65 S 415/14

Ist die Form einer Kaution vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine andere Art der Sicherheitsleistung akzeptieren.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Tippgeberprovision – Wir belohnen Ihr Wissen!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Tippgeberprovision

Sie planen einen Umzug, sodass Ihr altes Heim frei wird oder kennen Freunde , Bekannte, Nachbarn, welche beabsichtigen ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten? Vermitteln Sie uns, Ihrem IVD Immobilienmakler aus Mainz, einen Auftrag und erhalten im Gegenzug 10 % unserer Provision für Ihren Geldbeutel.

 

Vorgehensweise – 5 Schritte zum Erfolg!

Schritt 1: Gehen Sie sicher, dass der Eigentümer bzw. die betroffene Person mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden ist.

Schritt 2: Übermitteln Sie uns Ihren Tipp, welche Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf steht. Wir nutzen ihn und kontaktieren den Eigentümer bzw. die betroffene Person sofort.

(Selbstverständlich darf uns zum Beispiel der Eigentümer auch direkt kontaktieren. In diesem Fall kann er Sie als Vermittler bekanntgeben. Sie verlieren den Anspruch auf Tippgeberprovision nicht.)

Schritt 3: Erhalten wir den Auftrag für den Verkauf bzw. für die Vermietung der empfohlenen Immobilie, so ist der dritte Schritt getan. Im Anschluss starten wir mit der Vermarktung.

Schritt 4: Sobald wir den passenden Käufer bzw. Mieter gefunden haben, wird der Kauf- oder Mietvertrag besiegelt.

Schritt 5: Nachdem wir den Eingang der vollen Maklerprovision auf unserem Konto verzeichnen konnten, erhalten Sie Ihre gerechtfertigten 10 Prozent Tippgeber-Provision von unserer Maklernettoprovision.

 

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Anschrift der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie
  • Name und Anschrift des Eigentümers der Immobilie
  • Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift

 

Rechenbeispiele:

Eine Immobilie kostet 200.000 €.

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erhalten Sie 600 € als Tippgeberprovision.

(bei 3 % Maklerprovision netto).

Eine Wohnung kostet 750 € Kaltmiete.

Sie erhalten nach Mietvertragsunterzeichnung 150 € als Tippgeberprovision.

 

Werden Sie Tippgeber!

Sie möchten Tippgeber werden und haben vielleicht sogar bereits einen ersten Tipp für uns?

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns über Ihre Informationen!

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2015“

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2015

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2015“

Welche Makler machen den besten Job? „Capital“ zeigt bei dem „Makler-Kompass 2015“, welche Vermittler in den aktuellen Zeiten ihr Geld wert sind.

Im ersten Schritt wurden die Angebote von 7876 Maklern auf den wichtigsten Internetportalen in den vergangenen zwölf Monaten erfasst und die 25 größten Anbieter pro Stadt ermittelt. In einem zweiten Schritt analysierte man dann die Firmen anhand von fünf Kriterien: Marktposition, Qualifikation, Prozessqualität, Exposé und Vertrag sowie Service. Dazu erhielten 1 041 Makler einen Fragenkatalog.

Lob von den Analysten für die ausgezeichneten Immobilienmakler und eine 4-Sterne-Bewertung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Die AP Immobilien GmbH zeigt mit Ihrer Bewertung von 4 Sternen „überdurchschnittliche Leistungen“ und überzeugt vor allem in den Bereichen Marktposition, Prozessqualität, Exposé und Vertrag.

 

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 7,50 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar  kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

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Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

Wohnraum für Flüchtlinge – Fakten die Sie als Eigentümer im Rahmen der Vermietung an Flüchtlinge wissen müssen.

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Wohnung für Flüchtlinge

Jeden Tag kommen immer mehr Flüchtlinge in Deutschland an. Da jedoch der Platz in den Gemeinschaftsunterkünften begrenzt ist, wird mittlerweile an die Eigentümer appelliert, an anerkannte Asylbewerber zu vermieten. Was Sie als Eigentümer bei der Vermietung an Flüchtlinge beachten müssen und ob Ihr Mieter an Flüchtlinge untervermieten darf, möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen.

 

Darf jeder Flüchtling bzw. Asylbewerber hinziehen und wohnen wo er möchte?

Nein, denn vorerst müssen alle Ausländer, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, in einer Aufnahmeeinrichtung unterkommen. Wichtig zu wissen ist auch, dass nur anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wohngeld- und sozialleistungsberechtigt. Möchte nun ein bisher nicht anerkannter Asylbewerber auf eigenen Wunsch in eine private Wohnung oder besonders gewünschte Gegend ziehen, benötigt er hierfür eine behördliche Erlaubnis.

Weiterhin gilt aber grundsätzlich, dass jeder Asylbewerber erst nach 4 Jahren zum Beispiel aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen darf. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel:

  • Der Asylbewerber kann in eine Privatwohnung ziehen, wenn er seinen Lebensunterhalt aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen bestreiten kann oder wenn medizinische bzw. familiäre Gründe vorliegen.
  • Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern dürfen unverzüglich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens umziehen, sofern sie rechtstreu sind und die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.

 

Darf ich einen Flüchtling als Mieter aufnehmen?

Hier müssen Sie zwingend die vorgenannten Punkte beachten. Sofern die Person bzw. Personen als asylberechtigt anerkannt sind, können Sie einen Mietvertrag abschließen. Alle Flüchtlingen mit unklarem Status müssen hingegen während des Registrierungsverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und dürfen erst nach einem erfolgreich gestellten Asylantrag aus der Sammelunterkunft ausziehen. Die Ausnahmen hierzu haben wir bereits oben beschrieben.

 

Kann die Stadt bzw. Kommune bei mir Wohnraum für Flüchtlinge anmieten?

Ja das kann sie. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem  Mietvertrag um einen Gewerberaummietvertrag mit folgendem Vorteilen handelt:

  • Die Mietpreisbremse und der Kündigungsschutz gilt nicht.

 

Darf mein Mieter Flüchtlinge aufnehmen bzw. diese als Mitbewohner führen?

Grundsätzlich darf Ihr Mieter Verwandte oder seinen Lebensgefährten ungefragt in seine Wohnung aufnehmen. Er muss Ihnen als Vermieter lediglich den Zuzug melden. Dies könnten Sie nur ablehnen, wenn eine Überbelegung droht oder die Wohnung vertragswidrig gebraucht wird. Nimmt der Mieter nun, ohne Ihre Genehmigung, einen Flüchtling auf, müssen Sie das als Vermieter nicht hinnehmen.

 

Darf mein Mieter an Flüchtlinge untervermieten?

§ 553 BGB regelt, ob Ihr Mieter einen Flüchtling als Untermieter aufnehmen darf. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.  Ob allgemein der Grund „Flüchtlingshilfe“ als berechtigtes Interesse gilt, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Da derzeit jedoch Mangel an Wohnraum herrscht,  ist dies denkbar. In diesem Fall wäre der Eigentümer somit verpflichtet, dem Mieter die Untervermietung zu genehmigen.

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Immobilienmakler setzen auf Portalvielfalt – Mehr aktuelle Reichweite in Mainz!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Portalvielfalt

Wir als Ihr Immobilienmakler aus Mainz setzen neben den großen und bekannten Portalen, wie zum Beispiel ImmobilienScout24, Immowelt oder Immonet auch auf vielen weitere regionale und überregionale Portalen und erreichen so einen größeren Interessentenkreis. Weiterhin nutzen wir die Möglichkeiten von sozialen Netzwerken, u.a. FACEBOOK und Goggle+, um für Sie noch mehr Interessenten zu erreichen. Wir gewährleisten so eine kompetente sowie weit gefächerte Präsentation Ihrer Immobilie.

Aktuell haben wir zwei neue Portale mit in unser Programm aufgenommen und streuen Ihre Immobilie nun auch bei Ebay Kleinanzeigen sowie bei der Allgemeinen Zeitung – Rhein Main Presse.