Darf der Vermieter einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung behalten?

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Die Mietwohnung ist ein privater Ort, sodass man nicht möchte, dass Unbefugt wie zum Beispiel der Vermieter eintreten können.

Die Anmietung einer neuen Wohnung und die dazugehörige Übergabe der Wohnungsschlüssel ist für viele Mieter ein großer Moment. Nach langer Suche und allem Organisieren darf man in die neue Wohnung einziehen und nach eigenen Wünschen gestalten. Aber was machen Sie, wenn der Vermieter darauf besteht, einen Schlüssel für den Notfall behalten zu wollen. Hat der Besitzer einer Wohnung ein Recht auf einen Ersatzschlüssel, wenn er seine Wohnung vermietet? Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klar: „Nein“. Der Mieter besitzt das Hausrecht in der von ihm gemieteten Wohnung. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter genehmigt oder genehmigt hatte, dass ein Ersatzschlüssel hinterlegt ist, so darf dieser trotzdem nicht einfach genutzt werden. Für jedes Eintreten des Vermieters in die Mietwohnung muss der Mieter sein Einverständnis geben. Verletzt der Eigentümer die Privatsphäre durch ungenehmigtes Eintreten, darf man die Wohnung fristlos kündigen. Auch bei Reparaturen oder beim Ablesen des Zählers hat diese Vorschrift Gültigkeit.

Was ist zu tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?

Behält der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel und händigt diesen auf Nachfragen auch nicht aus, dann darf der Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten für das neu eingebaute Schloss muss dann der Vermieter tragen. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht.

Vielleicht ist es für Sie auch interessant, wie viele Schlüssel Ihnen als Mieter zustehen?

Generell gilt, dass es pro Bewohner einer Mietwohnung einen Schlüssel geben muss. Dies gilt auch für die Kinder im Haushalt. Eine Ausnahme der „Ein-Schlüssel-pro-Kopf-Regel“ besteht jedoch bei Single-Haushalten. Hier müssen auf jeden Fall auch zwei Schlüssel ausgehändigt werden, damit ein Schlüssel für den Notfall bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden kann.

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Ihre AP Immobilien GmbH aus Mainz

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Berliner Mietendeckel ist vom höchsten deutschen Gericht gekippt

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vorgestern überraschend eine Entscheidung angekündigt. Eine mündliche Verhandlung hatte es zuvor nicht angesetzt.

Der Berliner Mietendeckel ist nun vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gekippt. Der Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz, entscheiden die Karlsruher Richter.

Der Berliner Mietendeckel war Ende Februar 2020 in Kraft getreten. Seitdem sind die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren gewesen. Ab November mussten außerdem Mieten, die nach dem Gesetz als überhöht galten, abgesenkt werden. Dies löste große Diskussionen aus.

284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel eingereicht. Weiterhinzogen auch mehrere private Vermieterinnen und Vermieter vor das Verfassungsgericht. Dies führte nun zur klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Entscheidung: Das Mietrecht ist seit seinem Inkrafttreten, vor mehr als 120 Jahren, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weshalb die Länder hier keine Zuständigkeit haben, so die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Begründung. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz die Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen.

Herr Sebastian Scheel (Linke), Berliner Stadtentwicklungssenator, ist enttäuscht. Herr Schell hat mit einer anderen Entscheidung gerechnet. Es ist zukünftig nun Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichere oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen, äußert Scheel in einer Mitteilung.

Nun drohen sehr hohe Nachzahlungen: „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach dem Karlsruher Urteil mit. Scheel als Berliner Stadtentwicklungssenator kündigt an, dass der Senat kommende Woche über sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter beraten werde.

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen in Düsseldorf kündigt an, dass Nachforderungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen werden. Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete biete die Deutsche Wohnen den vom Karlsruher Urteil betroffenen Mietern Möglichkeiten von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen an. Nach eigenen Angaben besitzt der Konzern im Großraum Berlin rund 116.000 Wohnungen.

Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will dagegen nach eigenen Angaben auf Mietnachforderungen verzichten. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, hieß es in einer Mitteilung. Vonovia besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen.

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Baukindergeld – Förderung, Fristen, Anspruch

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Baukindergeld -  Förderung - Fristen -

Das neue Baukindergeld

Am 18. September 2018 ist das neue Baukindergeld freigeschaltet worden. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 können bei der KFW online Anträge auf das Baukindergeld gestellt werden. Hierzu hat die KFW ein Merkblatt herausgegeben. Die Förderbedingungen sind hieran abschließend geregelt.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die

  • Eigentümer oder Miteigentümer einer selbstgenutzten Wohnung sind und
  • selbst kindergeldberechtigt sind oder in einem Haushalt mit einer Person leben, die kindergeldberechtigt ist. Das Kind muss bei Antragstellung geboren sein, darf aber zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist somit sehr groß. Die Antragsteller müssen weder verheiratet sein, noch ist eine andere Art der Lebensgemeinschaft erforderlich, was zu befürworten ist.

Fristen und maßgebliche Zeitpunkte

Der Antrag auf das Baukindergeld muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Hat der Einzug im Jahre 2018 noch vor „Produktstart“ am 18. September 2018 stattgefunden, kann der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden. Es bleibt jedoch bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Kind, für das das Baukindergeld beantragt wird, beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf und innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug geboren worden sein muss.

Beim Erwerb einer bereits selbst genutzten Wohnung, der Antragsteller beispielsweise bisher Mieter war, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages gestellt werden.

Ist der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen oder die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden bzw. bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben mit der Ausführung begonnen werden durfte, kann der Antrag auf Baukindergeld spätestens bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. In jedem Fall muss der Antrag aber innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug gestellt werden.

Die Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht sind recht weit gefasst, so dass der Anwendungsbereich und somit die Reichweite recht groß ist.

Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 EURO nicht übersteigen zuzüglich 15.000 EURO für jedes weitere Kind, das die oben genannten Bedingungen erfüllt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wird beispielsweise der Antrag im Jahre 2018 gestellt, kommt es auf das durchschnittliche Einkommen der Jahre 2015 und 2016 an. Für Anträge, die 2019 gestellt werden, sind die Jahre 2016 und 2017 heranzuziehen.

Das Baukindergeld wird für die Folgejahre auch dann gewährt, wenn das Haushaltseinkommen danach steigen und die maßgebliche Grenze  übersteigen sollte. Soweit es geringer sein sollte, ist dies unschädlich, da es nur eine Obergrenze gibt. Maßgeblich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wie es sich aus den Einkommensteuerbescheiden ergibt.

Die Regelung ist nachvollziehbar und angemessen.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt 1.200 EURO für jedes Kind unter 18 Jahren und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren in einem Jahresbetrag gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Wohnung während dieser Zehnjahresfrist selbstgenutzt wird. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung  unter 18 Jahre alt sind, im Haushalt des Antragstellers leben und für die eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden oder in den Haushalt aufgenommen werden, wird kein Baukindergeld gewährt.

Ersterwerb

Nach dem Koalitionsvertrag soll nur der Ersterwerb einer in Deutschland liegenden selbstgenutzten Wohnung gefördert werden (Zeile 5144). Auch das Merkblatt der KFW sieht nur die Förderung des Ersterwerbs vor.

„Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.“

Auf die Frage, ob der Antragsteller schon einmal Eigentümer war, kommt es nicht an. Maßgeblich ist nur, der Antragsteller zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, der Baugenehmigung oder Bauanzeige nicht Eigentümer ist.  War er zuvor schon einmal Eigentümer, ist dies unschädlich. Förderfähig ist mithin auch der Zweit oder Dritterwerb. Offenbar hat sich die KFW gegen einen Ersterwerb im engeren Sinne entschieden, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.

Zwar widerspricht dies grundsätzlich der Zielsetzung. Letztlich ist dies aber zu befürworten, da mit der Regelung das Ziel verfolgt wird, Eigentum zu schaffen. Die Frage, ob jemand schon einmal Eigentümer war, kann somit keine Rolle spielen.

Ferienwohnungen sollen nicht schädlich sein, auch wenn sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum des Antragstellers befinden, weil die Anspruchsberechtigung nur ausgeschlossen ist, wenn einem der Haushaltsangehörigen bei Schaffung oder Erwerb der neuen Wohnung eine Wohnung zur Dauernutzung gehört.

Anspruch für vorhandene Kinder

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2018 geboren sind, besteht ein Anspruch auf Baukindergeld nur, wenn danach der Kindergeldberechtigte oder sein Partner Eigentum oder Miteigentum an der selbstgenutzten Wohnung erwirbt.

 

Quelle und weiterführendes zum Thema: https://ivd.net/2018/09/das-neue-baukindergeld/

 

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Tippgeberprovision – Wir belohnen Ihr Wissen!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Tippgeberprovision

Sie planen einen Umzug, sodass Ihr altes Heim frei wird oder kennen Freunde , Bekannte, Nachbarn, welche beabsichtigen ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten? Vermitteln Sie uns, Ihrem IVD Immobilienmakler aus Mainz, einen Auftrag und erhalten im Gegenzug 10 % unserer Provision für Ihren Geldbeutel.

 

Vorgehensweise – 5 Schritte zum Erfolg!

Schritt 1: Gehen Sie sicher, dass der Eigentümer bzw. die betroffene Person mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden ist.

Schritt 2: Übermitteln Sie uns Ihren Tipp, welche Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf steht. Wir nutzen ihn und kontaktieren den Eigentümer bzw. die betroffene Person sofort.

(Selbstverständlich darf uns zum Beispiel der Eigentümer auch direkt kontaktieren. In diesem Fall kann er Sie als Vermittler bekanntgeben. Sie verlieren den Anspruch auf Tippgeberprovision nicht.)

Schritt 3: Erhalten wir den Auftrag für den Verkauf bzw. für die Vermietung der empfohlenen Immobilie, so ist der dritte Schritt getan. Im Anschluss starten wir mit der Vermarktung.

Schritt 4: Sobald wir den passenden Käufer bzw. Mieter gefunden haben, wird der Kauf- oder Mietvertrag besiegelt.

Schritt 5: Nachdem wir den Eingang der vollen Maklerprovision auf unserem Konto verzeichnen konnten, erhalten Sie Ihre gerechtfertigten 10 Prozent Tippgeber-Provision von unserer Maklernettoprovision.

 

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Anschrift der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie
  • Name und Anschrift des Eigentümers der Immobilie
  • Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift

 

Rechenbeispiele:

Eine Immobilie kostet 200.000 €.

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erhalten Sie 600 € als Tippgeberprovision.

(bei 3 % Maklerprovision netto).

Eine Wohnung kostet 750 € Kaltmiete.

Sie erhalten nach Mietvertragsunterzeichnung 150 € als Tippgeberprovision.

 

Werden Sie Tippgeber!

Sie möchten Tippgeber werden und haben vielleicht sogar bereits einen ersten Tipp für uns?

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns über Ihre Informationen!

Vermieterbescheinigung Pflicht seit dem 01. November 2015 – Wir erledigen das für Sie!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Vermieterbescheinigung wird wieder Pflicht

Vermieterbescheinigung – Gesetzesänderung zum 01. November 2015

DOWNLOAD der Vermieterbescheinigung

 

Vor über 10 Jahren wurde die Regelung bzgl. der Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun ist sie zurück. Kurz gesagt bedeutet dies für die Vermieter, dass sie Ihren Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Was müssen Sie als Vermieter bei der Vermieterbescheinigung beachten?

Sie als Vermieter sind zukünftig verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter oder zum Beispiel wir als Ihr Immobilienmakler muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Was muss die Vermieterbescheinigung beinhalten?

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name/n der meldepflichtigen Person/en
  • Anschrift des Objektes
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Ein- oder Auszug inkl. Datum

Achtung – Bußgelder!

Stellen Sie als Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht, zu spät oder nicht richtig aus, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass die Person dort real einzieht oder einziehen will, muss mit einer noch höheren Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Neues Recht für Sie als Vermieter.

Sie als Vermieter haben ab November 2015 einen Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde. Sie können sich somit per Rückfrage überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt müssen Sie als Vermieter jedoch auch der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat.

Unser neuer Service für Sie!

Selbstverständlich nehmen wir die Vermieterbescheinigung in unseren Service auf und erledigen die An- und Abmeldung Ihrer Mieter für Sie!

 

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Jeder 4. Deutsche beklagt sich über mangelnde Ruhe in seiner Wohnung!

Infografik: Jeder vierte Deutsche hat keine Ruhe in seinen vier Wänden | Statista

In Zeiten wo das Thema Wohnungspreise und die Verfügbarkeit von Wohnraum ständig besprochen wird, stellt sich die Frage: Wie sieht es eigentlich mit der Qualität der eigenen vier Wände in Deutschland aus? Hierbei hat eine Auswertung der europäischen Statistik-Behörde folgende Ergebnisse geliefert: In kaum einen anderem Land geben die Einwohner häufiger an, Geräusche von Nachbarn oder angrenzenden Straßen in den eigenen vier Wänden zu hören, als in der Bundesrepublik. Jeder Vierte in Deutschland und somit mehr als 6 Prozent mehr als im EU-Schnitt. Dies bedeutet demnach: Selbst wenn man eine Wohnung findet, hat man in Deutschland noch lange nicht sein Glück gefunden.

Quelle: http://de.statista.com/

„Energieeffizient Sanieren“ – KfW verbessert das Programm

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Sanierung - KfW - Energieeffizient Sanieren

Seit dem 01. August 2015 bietet die KfW neue, verbesserte Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“.

Für Sie bedeutet das im Einzelnen:

Bei Förderkredite steigt der Höchstbetrag von bisher 75.000 EUR auf  nun 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. jedoch 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, welche die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre Eigentumswohnung oder maximal 60.000 EUR für ihr Zweifamilienhaus erhalten .

Grundsätzlich gilt: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach der Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

„Die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein Hauptthema der Energiewende. 40 % des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Mit den Neuerungen im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ sorgt die KfW dafür, dass Förderung noch besser bei den Bauherren ankommt – und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 27.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
  • Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite: www.kfw.de

FERIENBETREUUNG UNSERES KUNDEN – Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

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Das Ende der Woche hat unser Team genutzt, um einen unserer Kunden und dessen Ferienbetreuung zu besuchen: Den Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V..

Bisher hatten wir als Immobilienmakler den alteingesessenen Verein dabei unterstützt, die vorhandenen Wohnungen und das WaldCafé „Rheingoldruhe“ auf dem Vereinsgelände neu zu vermieten. Bei einem der letzten Termine hatte uns Michael Marckart (Vorsitzender des Vereins) berichtet, dass sich auf dem Gelände noch einiges mehr tut und uns eingeladen in den Schulferien einmal vorbei zu kommen.

Und wir waren wirklich überrascht… In den Schulferien und an Brückentagen dürfen hier – mitten im Wald – Kinder Ihre Freizeit genießen und erleben jeden Tag tolle neue Sachen, Spiele und Abenteuer. Ein kleines Hühnergehege, Bienenvölker und die „7 Weiher“ sind nur einige der vielen Anlaufpunkte für die Kinder. Michael Marckart und sein Team lassen sich immer neue Aktivitäten einfallen, so berichteten uns die Kinder. Langweilig wird hier wohl niemanden.

Unser Tipp… Besuchen Sie das außergewöhnlich schöne Gelände des Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V. mitten im Wald zwischen Budenheim und Heidesheim. Samstag, Sonntag und an Feiertagen hat hier auch das WaldCafé „Rheingoldruhe“ geöffnet und verwöhnt Sie gerne mit allerlei Leckereien.

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Mietpreisbremse

mietpreisBremse

„WERFT DIE POLITIKER AUS DEN WOHNUNGEN“ – Titelt die FAZ

„Alle klagen über die hohen Mieten. Dabei sind sie nicht stärker gestiegen als die Inflation. […]

Doch der Staat schlägt sich jetzt (scheinbar) auf die Seite der Mieter und verbietet den Eigentümern, frei die Preise zu setzen. „Mietpreisbremse“ heißt das Monstrum, das der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat. […]

In Wirklichkeit wird durch die Gängelung der Eigentümer der Bau neuer Wohnungen gedrosselt und also eine Ausweitung des Häuserangebots verzögert oder gar verhindert, welche am besten geeignet wäre, Preissteigerungen in schönen Städten zu entschleunigen. […]

Gerecht ist das nicht, sozial auch nicht: Es kommt zu Willkürentscheidungen, die ständig neue Ungerechtigkeiten produzieren. Die Bürger sollten die Politiker rasch wieder aus ihren Wohnungen rausschmeißen.“

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