Eigentümer erhält Nutzungsentgelt, weil ein Altkleidercontainer ohne Zustimmung auf seinem Grundstück aufgestellt wurde.

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Mit der Tatsache, dass ungefragt ein Altkleidercontainer auf dem Grundstück aufgestellt wurde, hat sich das Amtsgericht AG Pankow/Weißensee beschäftigt und ist am 19.08.2015 unter dem Aktenzeichen 7 C 98/15 zu folgendem Urteil gekommen:

Wird ein Altkleidercontainer auf einem Grundstück, ohne die Zustimmung des Eigentümers, aufgestellt und wird dieser auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich dann nach der üblichen Miete.

Sie haben weitere Fragen zu diesem oder einem anderen Thema rund um die Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Immobilienmakler setzen auf Portalvielfalt – Mehr aktuelle Reichweite in Mainz!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Portalvielfalt

Wir als Ihr Immobilienmakler aus Mainz setzen neben den großen und bekannten Portalen, wie zum Beispiel ImmobilienScout24, Immowelt oder Immonet auch auf vielen weitere regionale und überregionale Portalen und erreichen so einen größeren Interessentenkreis. Weiterhin nutzen wir die Möglichkeiten von sozialen Netzwerken, u.a. FACEBOOK und Goggle+, um für Sie noch mehr Interessenten zu erreichen. Wir gewährleisten so eine kompetente sowie weit gefächerte Präsentation Ihrer Immobilie.

Aktuell haben wir zwei neue Portale mit in unser Programm aufgenommen und streuen Ihre Immobilie nun auch bei Ebay Kleinanzeigen sowie bei der Allgemeinen Zeitung – Rhein Main Presse.

Der Immobilienverkäufer muss den „wahren“ Immobilienwert der Immobilie nicht ungefragt offenlegen!

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Mit dem „wahren“ Wert einen Immobilie hat sich der BGH beschäftigt und ist am 20.05.2015 unter dem Aktenzeichen 5 StR 547/14 zu folgendem Urteil gekommen:

Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit oder Üblichkeit des Preises einer Immobilie. Es ist vielmehr Sache des Käufers, abzuwägen und sich zu entscheiden, ob er den geforderten Kaufpreis zahlen will.

Für den Verkäufer besteht keine Pflicht zur Offenlegung des „wahren“ Werts des Kaufobjekts, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt. Er muss dabei lediglich Sittenwidrigkeit und Wucher beachten.

Auch Interessant ist, dass die Nichtoffenlegung von im Preis enthaltenen Provisionsanteilen kein betrugsrelevantes Täuschungsverhalten darstellt.

Kaufvertrag, Immobilienwert, Betrug, Wucher

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„Energieeffizient Sanieren“ – KfW verbessert das Programm

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Seit dem 01. August 2015 bietet die KfW neue, verbesserte Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“.

Für Sie bedeutet das im Einzelnen:

Bei Förderkredite steigt der Höchstbetrag von bisher 75.000 EUR auf  nun 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. jedoch 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, welche die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre Eigentumswohnung oder maximal 60.000 EUR für ihr Zweifamilienhaus erhalten .

Grundsätzlich gilt: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach der Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.

„Die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein Hauptthema der Energiewende. 40 % des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Mit den Neuerungen im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ sorgt die KfW dafür, dass Förderung noch besser bei den Bauherren ankommt – und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 27.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit
  • Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite: www.kfw.de

FERIENBETREUUNG UNSERES KUNDEN – Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

AP Immobilien GmbH- Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

Das Ende der Woche hat unser Team genutzt, um einen unserer Kunden und dessen Ferienbetreuung zu besuchen: Den Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V..

Bisher hatten wir als Immobilienmakler den alteingesessenen Verein dabei unterstützt, die vorhandenen Wohnungen und das WaldCafé „Rheingoldruhe“ auf dem Vereinsgelände neu zu vermieten. Bei einem der letzten Termine hatte uns Michael Marckart (Vorsitzender des Vereins) berichtet, dass sich auf dem Gelände noch einiges mehr tut und uns eingeladen in den Schulferien einmal vorbei zu kommen.

Und wir waren wirklich überrascht… In den Schulferien und an Brückentagen dürfen hier – mitten im Wald – Kinder Ihre Freizeit genießen und erleben jeden Tag tolle neue Sachen, Spiele und Abenteuer. Ein kleines Hühnergehege, Bienenvölker und die „7 Weiher“ sind nur einige der vielen Anlaufpunkte für die Kinder. Michael Marckart und sein Team lassen sich immer neue Aktivitäten einfallen, so berichteten uns die Kinder. Langweilig wird hier wohl niemanden.

Unser Tipp… Besuchen Sie das außergewöhnlich schöne Gelände des Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V. mitten im Wald zwischen Budenheim und Heidesheim. Samstag, Sonntag und an Feiertagen hat hier auch das WaldCafé „Rheingoldruhe“ geöffnet und verwöhnt Sie gerne mit allerlei Leckereien.

AP Immobilien GmbH- Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Wander- & Lennebergverein „Rheingold“ Mainz e.V.

DARF DIE MIETE ZURÜCKGEFORDERT WERDEN, WENN KEINE FLÄCHENANGABEN IM MIETVERTRAG ENTHALTEN SIND?

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Mit dem Thema Flächenangaben im Mietvertrag hat sich aktuell das Landgericht Berlin beschäftigt und ist mit Beschluss vom 13.03.2015 unter dem Aktenzeichen 65 S 477/14 zu folgendem Urteil gekommen:

Es liegt kein Mietmangel vor, wenn im Mietvertrag keine Flächenangaben enthalten sind. Man kann dies auch nicht als Flächenabweichung auslegen. Wenn der Vermieter keine genauen Flächen benennen möchte, sollte er dies jedoch mit einem Nebensatz im Vertrag zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus ist es weiterhin möglich die Flächen mit ca.-Angaben aufzulisten. Hier liegt in der Folge dann erst ein Mietmangel vor, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt.

LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2015 – 65 S 477/14

Mietvertrag Flächenangaben Mietmangel

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UNSER NEUER VERMIETUNGSSERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Vermietungsservice

Ab sofort profitieren Sie von einem Top-Service-Paket zum Festpreis von 1,25 Nettomieten inkl. MwSt.*!

NEUER SERVICE INKLUSIVE – 360° RUNDGÄNGE

360Durchgang

Wir erweitern aktuell unseren Service und bieten kurzfristig viele unserer Immobilien inklusive 360° Rundgang an.

Die ersten Touren sind bereits online…

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER 2015

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Focus Immobilien Atlas - Top Immobilienmakler 2015

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz – Deutschlands TOP Immobilienmakler 2015

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz „zählt zu Deutschlands empfohlenen Immobilienmaklern“ und erhält die “Auszeichnung Deutschlands TOP Immobilienmakler 2015“, so Burkhard Graßmann, Vorsitzender der Geschäftsführung BurdaNews GmbH.

Die aktuelle Ausgabe des Magazins Focus-Spezial Immobilien-Atlas 2015 liefert die wichtigsten Marktdaten für einen Verkauf  bzw. für die Vermietung, analysiert Wohnlagen und empfiehlt die besten Makler des Landes. Die FOCUS-Maklerliste ist dabei ein wichtiger und glaubwürdiger Wegweiser für potenzielle Immobilienverkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter.

VIEL LOB VON UNSEREN KUNDEN UND BERUFSKOLLEGEN

Der Titel  TOP Immobilienmakler wird getragen von Kundenempfehlungen sowie einer direkten Weiterempfehlung von Berufskollegen, also von Experten aus der Branche, welche es wirklich gut beurteilen können. „Die aktuelle Auszeichnung unserer Kunden und Kollegen ist für uns Bestätigung, Lob und eine große Motivation zugleich. Wir bedanken uns vielmals!“

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2015 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2015 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

Mietpreisbremse

mietpreisBremse

„WERFT DIE POLITIKER AUS DEN WOHNUNGEN“ – Titelt die FAZ

„Alle klagen über die hohen Mieten. Dabei sind sie nicht stärker gestiegen als die Inflation. […]

Doch der Staat schlägt sich jetzt (scheinbar) auf die Seite der Mieter und verbietet den Eigentümern, frei die Preise zu setzen. „Mietpreisbremse“ heißt das Monstrum, das der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat. […]

In Wirklichkeit wird durch die Gängelung der Eigentümer der Bau neuer Wohnungen gedrosselt und also eine Ausweitung des Häuserangebots verzögert oder gar verhindert, welche am besten geeignet wäre, Preissteigerungen in schönen Städten zu entschleunigen. […]

Gerecht ist das nicht, sozial auch nicht: Es kommt zu Willkürentscheidungen, die ständig neue Ungerechtigkeiten produzieren. Die Bürger sollten die Politiker rasch wieder aus ihren Wohnungen rausschmeißen.“

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