Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen? So geht`s!

AP Immobilien GmbH Mainz - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz Immobilienmakler Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021 (BPA) - Immobilienmakler Mainz AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler - Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Wohnung, Haus, Kapitalanlage, Bewertungen, Rezension, Beurteilung, Erbe, Erbschaft, geerbte Immobilie verkaufen, Erbschaftssteuer, geerbtes Haus verkaufen, Testament

Bei einer geerbten Immobilie müssen Sie folgendes bei Steuern, Fristen, Erbengemeinschaften & Co. beachten, denn im Rahmen der Erbschaft kommen einige wichtige Entscheidungen auf Sie zu. Dies gilt insbesondere, wenn Sie das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung verkaufen möchten. Eine Immobilie zu erben, ist somit keine leichte Angelegenheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regelungen Sie beachten müssen, wenn Sie verkaufen möchten: alles Wissenswerte rund um Steuern, Fristen, richtiges Vorgehen und mehr.

Zunächst die wichtigsten Fakten in einer kurzen Übersicht:

  • Wenn zwischen Erwerb und Verkauf der geerbten Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, fällt Spekulationssteuer an.
  • Die Zehnjahresfrist beginnt nicht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Erbe antreten, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum, zu dem der Erblasser die Immobilie erworben hat. Die Frist endet exakt nach zehn Jahren.
  • Beachten Sie die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, welche bei bei 600 Euro pro Jahr liegt. Der Verkaufserlös ist in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn der Gewinn diese Freigrenze übersteigt.
  • Die Erbschaftssteuer aus Anlass der Erbschaft hat nichts mit der verkaufsbedingten Spekulationssteuer zu tun.
  • Wenn Sie nur Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind, kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Alle Absprachen müssen Sie gemeinsam treffen.

Was ist nach dem Erbe nun das richtiges Vorgehen beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Bevor Sie sich dazu entscheiden, ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung zu verkaufen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob die Verkaufsentscheidung und ihre Konsequenzen für Sie und/oder die Erbengemeinschaft sinnvoll ist. Insbesondere die steuerlichen Vorgaben sind entscheidend für den richtigen Zeitpunkt eines Verkaufs. Folgende Fragen sollten Sie sich unbedingt stellen?

  • Bin ich Alleinerbe oder muss ich mich mit ggf. vorhandenen Miterben abstimmen? Beachten Sie hier zwingend auch die Frist von 6 Wochen zur Ausschlagung des Erbe.
  • Haben Sie einen Blick ins Grundbuch geworfen? Wissen Sie genau, was der Umfang Ihres Erbe ist? Gerne fordern wir für Sie den Grundbuchauszug an und besprechen diesen mit Ihnen.
  • Haben Sie dem Grundbuchamt die Erbfolge nachgewiesen? Dies können Sie mit dem Erbschein oder des notariellen Testaments machen.
  • Wurde der Grundbucheintrag wegen der Erbschaftsannahme berichtigt?
  • Befinden Sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist bzw. wurde das Haus vor mindestens zehn Jahren gekauft?
  • Wurde bereits der Verkehrswert der Immobilie ermittelt? Wenn nicht unterstützen wir Sie gerne hierbei und werten Ihre Immobilie ein.

Steuerzahlung im Erbfall. Was muss ich bzgl. der Spekulationssteuer beachten?

Möchten Sie ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen, wird unter bestimmten Umständen eine Spekulationssteuer fällig. Ob Sie als Verkäufer diese entrichten müssen oder nicht, hängt von zwei Punkten ab:

  1. Nutzungsart des Hauses.
  2. Eigentumsdauer des Erblassers.

Wichtig ist: Wenn der Erblasser, also der Verstorbene, das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt hat, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Wenn das Haus oder die Wohnung hingegen vermietet war oder ist, kommt es darauf an, wie lange die Immobilie im Eigentum dem Verstorbenen war. Gehörte dem Verstorbenen die Immobilie seit mindestens zehn Jahren, fällt keine Spekulationssteuer an.

Waren der Erblasser und seine Erben hingegen weniger als auf den Tag genau zehn Jahre Eigentümer der Immobilie, müssen Sie Spekulationssteuer bezahlen. Es gibt auch Ausnahmen: Hat der Erblasser oder Sie als Erbe im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Kalenderjahren davor selbst dauerhaft darin gewohnt oder haben Sie zu Beispiel Ihren Kinder für den gleichen Zeitraum unentgeltlich darin wohnen lassen. In diesen Fällen fällt keine Steuer an.

Für die Bestimmung der Zehnjahresfrist gilt grundsätzlich nur der Kaufvertrag. Selbst wenn das Haus oder die Wohnung noch keine zehn Jahre steht, weil der Erblasser das Grundstück unbebaut erworben hat, richtet sich die Spekulationsfrist nach dem Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags für die Immobilie. Das gilt für Kauf und Verkauf. Das bedeutet: Nicht der Tag der Erbschaft markiert das Ende der Zehnjahresfrist für die Spekulationssteuer, sondern der Tag des Verkaufs.

Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie auf jeden Fall von der Spekulationssteuer befreit? Hier die Zusammenfassung.

Gemäß Einkommenssteuergesetz (§ 23 EstG) müssen Verkäufer einer geerbten Immobilie keine Spekulationssteuer zahlen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie verkaufen die Immobilie frühestens zehn Jahre, nachdem der Erblasser sie erworben hat.
  • Sie oder der Erblasser haben die Immobilie in mindestens zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Jahr des Verkaufs bewohnt. Dauerhaft bedeutet, es handelte sich um Ihren Lebensmittelpunkt einschließlich Registrierung im örtlichen Einwohnermeldeamt.
  • Sie haben das Haus in mindestens zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Jahr des Verkaufs einem leiblichen oder adoptierten Kind mietfrei überlassen und das Kind hat selbst dauerhaft in dem Haus gewohnt.
  • Der Verkaufserlös beträgt weniger als 600 Euro und Sie haben sonst keine Einnahmen durch private Veräußerungsgeschäfte in diesem Jahr.
  • Sie verkaufen maximal drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren. Werden es mehr, betrachtet das Finanzamt Sie als gewerblichen Immobilienhändler und Sie müssen Ihre Einnahmen aus Immobiliengeschäften entsprechend versteuern.
  • Sie verkaufen die Immobilie ohne Gewinn: Der Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Makler und Notar ist niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis.

Neben der Spekulationssteuer gibt es noch die Erbschaftssteuer.

Unabhängig von einer möglichen Spekulationssteuer beim Verkauf der geerbten Immobilie fallen häufig Erbschaftssteuern an, wenn die Immobilie in Ihr Eigentum übergeht. Erben haben einen Freibetrag hierbei. Dieser ist unterschiedlich hoch, abhängig davon, in welchem familiären Verhältnis sie zum Erblasser stehen: Der Freibetrag für Ehepartner beträgt zum Beispiel 500.000 Euro, für Kinder je 400.000 Euro.

Übersteigt der Wer der geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer an. Allerdings wird nur der Teil des Verkehrswertes besteuert, der den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Wenn Sie hierzu detailliertere Fragen haben oder den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, sprechen Sie uns einfach an.

Welche Fristen sind beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Zwei Fristen sind für Sie als Erbe einer Immobilie relevant, wenn Sie diese verkaufen möchten und dabei Steuern sparen wollen: Die Zehnjahresfrist und die Dreijahresfrist.

Hat der Erblasser die Immobilie vor mindestens zehn Jahren erworben, fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf der geerbten Immobilie an.

Andernfalls kommen Sie mit der „Dreijahresfrist“ um die Spekulationssteuer herum. Diese besagt, dass der Erblasser, Sie selbst oder eines Ihrer Kinder unentgeltlich und dauerhaft in drei Kalenderjahren in der Immobilie gewohnt haben müssen, bevor Sie diese steuerfrei verkaufen können. Kalenderjahre gelten auch „angebrochen“, das heißt, wenn Sie von Dezember 2018 bis Januar 2020 in der Immobilie gewohnt haben, ist die Dreijahresfrist erfüllt. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person im fraglichen Zeitraum dort ihren Lebensmittelpunkt hatte, also beim örtlichen Einwohnermeldeamt unter dieser Adresse gemeldet war.

Verkauf der geerbten Immobilie.

Gerade dann, wenn die Immobilie unter den Erben aufgeteilt werden muss, ist der Verkauf der geerbten Immobilie oftmals sinnvoll. Aber auch als Alleinerbe ist der Verkauf aktuell sehr lohnend. Der aktuelle Wert liefert Ihnen einen guten Anhaltspunkt, wie viel Geld der Verkauf auf dem freien Markt einbringt. Berücksichtigen Sie gegebenenfalls anfallende Maklerprovisionen und ob Steuern für den Verkauf anfallen.

Die Vorteile beim Verkauf einer geerbten Immobilie:

  • Miterben können ausbezahlt werden.
  • Keine Rechtsstreitigkeiten mit ggf. vorhandenen Mietern.
  • Deutlich höherer Gewinn als bei Vermietung. Bedenken Sie hier auch immer die Folgekosten in den nächsten Jahren.
  • Abhängig von Fristen und Freibeträgen kann der Verkauf sogar steuerfrei sein.
  • Sie haben dadurch Geld zur Verfügung, um sich einen Lebenstraum zu erfüllen, selbst zu bauen oder Kapital anzulegen.

Kommen wir abschließend zum wichtigsten Punkt: Welchen Wert hat Ihre Immobilie und lohnt sich der Verkauf oder doch eher eine Vermietung.

Bei diesen drei Fragen unterstützen wir Sie gerne, beraten Sie ehrlich und zielführend. Wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstr. 24 A / Eingang: Heidelbergerfaßgasse

55116 Mainz

Tel.:  06131/143054-5

info@ap-immo.biz

www.ap-immo.biz

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

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Als Mainzer Immobilienmakler haben wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilenmakler aus Mainz, bereits zum 4. Mal in Folge vom Magazin Bellevue die Auszeichnung BEST PROPERTY AGENTS erhalten. Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. Bei der Vergabe der Auszeichnungen legt BELLEVUE hohen Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service. Nur Unternehmen, die ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau beibehalten, dürfen sich Jahr für Jahr erneut auf die begehrte Auszeichnung freuen und das Signet in der Kundenkommunikation verwenden.

Geschäftsführer Sven Frühauf äußert sich gerne zur Auszeichnung: „Die erneute Auszeichnung durch das Komitee erfüllt unser engagierteres Team nicht nur mit Stolz, sondern bestärkt uns auch in unserem Streben die Wünsche und Anliegen unserer Kunden weiterhin zu deren vollsten Zufriedenheit zu erfüllen. Es freut uns außerordentlich, dass unsere Arbeit bereits zum 4. Mal so prominent gewürdigt wird. Wir danken der Immobilienfachzeitschrift Bellevue und allen unseren Kunden für die Auszeichnung als Best Property Agents 2021 und der damit verbundenen Anerkennung unseres hohen Leistungsniveaus.“

Möchten auch Sie sich von der Qualität unserer Arbeit überzeugen und davon profitieren? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung – vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit uns.

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Darf der Vermieter einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung behalten?

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Die Mietwohnung ist ein privater Ort, sodass man nicht möchte, dass Unbefugt wie zum Beispiel der Vermieter eintreten können.

Die Anmietung einer neuen Wohnung und die dazugehörige Übergabe der Wohnungsschlüssel ist für viele Mieter ein großer Moment. Nach langer Suche und allem Organisieren darf man in die neue Wohnung einziehen und nach eigenen Wünschen gestalten. Aber was machen Sie, wenn der Vermieter darauf besteht, einen Schlüssel für den Notfall behalten zu wollen. Hat der Besitzer einer Wohnung ein Recht auf einen Ersatzschlüssel, wenn er seine Wohnung vermietet? Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klar: „Nein“. Der Mieter besitzt das Hausrecht in der von ihm gemieteten Wohnung. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter genehmigt oder genehmigt hatte, dass ein Ersatzschlüssel hinterlegt ist, so darf dieser trotzdem nicht einfach genutzt werden. Für jedes Eintreten des Vermieters in die Mietwohnung muss der Mieter sein Einverständnis geben. Verletzt der Eigentümer die Privatsphäre durch ungenehmigtes Eintreten, darf man die Wohnung fristlos kündigen. Auch bei Reparaturen oder beim Ablesen des Zählers hat diese Vorschrift Gültigkeit.

Was ist zu tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?

Behält der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel und händigt diesen auf Nachfragen auch nicht aus, dann darf der Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten für das neu eingebaute Schloss muss dann der Vermieter tragen. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht.

Vielleicht ist es für Sie auch interessant, wie viele Schlüssel Ihnen als Mieter zustehen?

Generell gilt, dass es pro Bewohner einer Mietwohnung einen Schlüssel geben muss. Dies gilt auch für die Kinder im Haushalt. Eine Ausnahme der „Ein-Schlüssel-pro-Kopf-Regel“ besteht jedoch bei Single-Haushalten. Hier müssen auf jeden Fall auch zwei Schlüssel ausgehändigt werden, damit ein Schlüssel für den Notfall bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden kann.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre AP Immobilien GmbH aus Mainz

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Berliner Mietendeckel ist vom höchsten deutschen Gericht gekippt

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vorgestern überraschend eine Entscheidung angekündigt. Eine mündliche Verhandlung hatte es zuvor nicht angesetzt.

Der Berliner Mietendeckel ist nun vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gekippt. Der Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz, entscheiden die Karlsruher Richter.

Der Berliner Mietendeckel war Ende Februar 2020 in Kraft getreten. Seitdem sind die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren gewesen. Ab November mussten außerdem Mieten, die nach dem Gesetz als überhöht galten, abgesenkt werden. Dies löste große Diskussionen aus.

284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel eingereicht. Weiterhinzogen auch mehrere private Vermieterinnen und Vermieter vor das Verfassungsgericht. Dies führte nun zur klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Entscheidung: Das Mietrecht ist seit seinem Inkrafttreten, vor mehr als 120 Jahren, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weshalb die Länder hier keine Zuständigkeit haben, so die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Begründung. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz die Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen.

Herr Sebastian Scheel (Linke), Berliner Stadtentwicklungssenator, ist enttäuscht. Herr Schell hat mit einer anderen Entscheidung gerechnet. Es ist zukünftig nun Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichere oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen, äußert Scheel in einer Mitteilung.

Nun drohen sehr hohe Nachzahlungen: „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach dem Karlsruher Urteil mit. Scheel als Berliner Stadtentwicklungssenator kündigt an, dass der Senat kommende Woche über sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter beraten werde.

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen in Düsseldorf kündigt an, dass Nachforderungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen werden. Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete biete die Deutsche Wohnen den vom Karlsruher Urteil betroffenen Mietern Möglichkeiten von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen an. Nach eigenen Angaben besitzt der Konzern im Großraum Berlin rund 116.000 Wohnungen.

Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will dagegen nach eigenen Angaben auf Mietnachforderungen verzichten. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, hieß es in einer Mitteilung. Vonovia besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre AP Immobilien GmbH aus Mainz

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Deutscher Immobilienpreise – Auszeichnung „Listet“.

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Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz erhält im Rahmen des Deutschen Immobilienpreises die Auszeichnung „Listet“. Immowelt: „Ihre Mühe und Ihre großartigen Leistungen können sich sehen lassen.“

Der Deutsche Immobilienpreis 2020 ist eine Auszeichnung für Unternehmen der deutschen Immobilienwirtschaft, die herausragende Arbeit leisten. Der Award wird auf Initiative der immowelt AG vergeben und prämiert großartige Leistungen, Kreativität, Innovationskraft und Nachhaltigkeit.

Mehr Informationen finden Sie auf der weiterführenden Seite: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2020

FOCUS Auszeichnung 2020 – AP Immobiluen GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2020 – Deutschlands größte Makler Bewertung

Zum wiederholten Mal präsentieren das Magazin FOCUS in Kooperation mit Immobilienscout24 Deutschlands Top-Immobilienmakler 2020. Das unabhängige Marktforschungsinstitut Statista führte hierzu die Erhebung der Focus Maklerbüroliste 2020 durch. Dazu wurden 17.000 Maklerbüros befragt. Die Auswahl der Makler erfolgte durch Kollegenempfehlungen, Immobilienscout24 und durch die Regionalverbände der Immobilienmakler (IVD). Die besten Immobilienmakler wurden ausgezeichnet und auch die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz gehört wieder zu Deutschlands besten Maklern.

Geschäftsführer Sven Frühauf: „Wir freuen uns sehr, im Jahr 2020 zum sechsten Mal zu den ausgezeichneten Unternehmen zu gehören. Ein herzliches Dankeschön an die Kollegen, die uns empfohlen haben und an die Kunden und Interessenten, die unsere Arbeit mit viel Lob bewertet haben.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2020:

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2020“ untersucht und vergleicht die Marktgegebenheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands und liefert Prognosen für künftige Entwicklungen. Darüber hinaus listet Focus Deutschlands Top-Maklerbüros auf. Gelistet werden 1000 Maklerbüros mit den meisten Empfehlungen. Sie werden als „Top-Immobilienakler 2020“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2020 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2020 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

#AP #Immobilien #GmbH#Ihr #IVD #Immobilienmakler #aus #Mainz #Immobilienvermietung #Immobilienverkauf

Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2020 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler - BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2020 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz - Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Wohnung, Haus, Kapitalanlage, Bewertungen, Rezension, Beurteilung

Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2020
Erneut starten wir mit einer hohen Auszeichnung in das neue Jahr! Auch 2020 gehört das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler zu den besten Immobilienmaklern weltweit. Die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.
Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler erhält zum 3. Mal in Folge die begehrte Auszeichnung „BELLEVUE Best Property Agents“ 2020.

ÜBER BELLEVUE
Jedes Jahr zeichnet BELLEVUE professionelle Maklerunternehmen aus Deutschland und dem Ausland aus.

Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?
BEST PROPERTY AGENTS zählen nach der Bewertung zu den besten Unternehmen der Immobilienbranche. Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service zeichnet sie aus. Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung, damit Käufer, Verkäufer und Makler unter dem BEST PROPERTY AGENTS-Logo vertrauensvoll zueinander finden.

Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?
Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zu Bellevue: https://www.bellevue.de/

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FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019

FOCUS Auszeichnung 2019 – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe des FOCUS SPEZIAL – „IMMOBILIEN ATLAS 2019“ erhält die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz“ zum 5. mal in Folge die begehrte Auszeichnung zum TOP-IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019.

Redaktion von FOCUS: Die „AP Immobilien Gmbh – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz zählt […] auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu Deutschlands empfohlenen Immobilienmaklern. Die Auszeichnung Deutschlands TOP Immobilienmakler beruht auf expliziten Weiterempfehlungen durch Mitgliedsmakler aus ImmobilienScout24 und den Regionalverbänden des Immobilienverbandes Deutschland IVD.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2019:

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2019“ untersucht und vergleicht die Marktgegebenheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands und liefert Prognosen für künftige Entwicklungen. Darüber hinaus listet Focus Deutschlands Top-Maklerbüros auf. Gelistet werden 1000 Maklerbüros mit den meisten Empfehlungen. Sie werden als „Top-Immobilienakler 2019“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2019 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2019 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2019 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

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Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2019

Erneut starten wir mit einer hohen Auszeichnung in das neue Jahr! Auch 2019 gehört das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler zu den besten Immobilienmaklern weltweit. Die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.

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Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?

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Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?

Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

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Baukindergeld – Förderung, Fristen, Anspruch

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Baukindergeld -  Förderung - Fristen -

Das neue Baukindergeld

Am 18. September 2018 ist das neue Baukindergeld freigeschaltet worden. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 können bei der KFW online Anträge auf das Baukindergeld gestellt werden. Hierzu hat die KFW ein Merkblatt herausgegeben. Die Förderbedingungen sind hieran abschließend geregelt.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die

  • Eigentümer oder Miteigentümer einer selbstgenutzten Wohnung sind und
  • selbst kindergeldberechtigt sind oder in einem Haushalt mit einer Person leben, die kindergeldberechtigt ist. Das Kind muss bei Antragstellung geboren sein, darf aber zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist somit sehr groß. Die Antragsteller müssen weder verheiratet sein, noch ist eine andere Art der Lebensgemeinschaft erforderlich, was zu befürworten ist.

Fristen und maßgebliche Zeitpunkte

Der Antrag auf das Baukindergeld muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Hat der Einzug im Jahre 2018 noch vor „Produktstart“ am 18. September 2018 stattgefunden, kann der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden. Es bleibt jedoch bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Kind, für das das Baukindergeld beantragt wird, beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf und innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug geboren worden sein muss.

Beim Erwerb einer bereits selbst genutzten Wohnung, der Antragsteller beispielsweise bisher Mieter war, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages gestellt werden.

Ist der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen oder die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden bzw. bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben mit der Ausführung begonnen werden durfte, kann der Antrag auf Baukindergeld spätestens bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. In jedem Fall muss der Antrag aber innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug gestellt werden.

Die Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht sind recht weit gefasst, so dass der Anwendungsbereich und somit die Reichweite recht groß ist.

Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 EURO nicht übersteigen zuzüglich 15.000 EURO für jedes weitere Kind, das die oben genannten Bedingungen erfüllt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wird beispielsweise der Antrag im Jahre 2018 gestellt, kommt es auf das durchschnittliche Einkommen der Jahre 2015 und 2016 an. Für Anträge, die 2019 gestellt werden, sind die Jahre 2016 und 2017 heranzuziehen.

Das Baukindergeld wird für die Folgejahre auch dann gewährt, wenn das Haushaltseinkommen danach steigen und die maßgebliche Grenze  übersteigen sollte. Soweit es geringer sein sollte, ist dies unschädlich, da es nur eine Obergrenze gibt. Maßgeblich. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wie es sich aus den Einkommensteuerbescheiden ergibt.

Die Regelung ist nachvollziehbar und angemessen.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt 1.200 EURO für jedes Kind unter 18 Jahren und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren in einem Jahresbetrag gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Wohnung während dieser Zehnjahresfrist selbstgenutzt wird. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung  unter 18 Jahre alt sind, im Haushalt des Antragstellers leben und für die eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden oder in den Haushalt aufgenommen werden, wird kein Baukindergeld gewährt.

Ersterwerb

Nach dem Koalitionsvertrag soll nur der Ersterwerb einer in Deutschland liegenden selbstgenutzten Wohnung gefördert werden (Zeile 5144). Auch das Merkblatt der KFW sieht nur die Förderung des Ersterwerbs vor.

„Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.“

Auf die Frage, ob der Antragsteller schon einmal Eigentümer war, kommt es nicht an. Maßgeblich ist nur, der Antragsteller zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, der Baugenehmigung oder Bauanzeige nicht Eigentümer ist.  War er zuvor schon einmal Eigentümer, ist dies unschädlich. Förderfähig ist mithin auch der Zweit oder Dritterwerb. Offenbar hat sich die KFW gegen einen Ersterwerb im engeren Sinne entschieden, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.

Zwar widerspricht dies grundsätzlich der Zielsetzung. Letztlich ist dies aber zu befürworten, da mit der Regelung das Ziel verfolgt wird, Eigentum zu schaffen. Die Frage, ob jemand schon einmal Eigentümer war, kann somit keine Rolle spielen.

Ferienwohnungen sollen nicht schädlich sein, auch wenn sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum des Antragstellers befinden, weil die Anspruchsberechtigung nur ausgeschlossen ist, wenn einem der Haushaltsangehörigen bei Schaffung oder Erwerb der neuen Wohnung eine Wohnung zur Dauernutzung gehört.

Anspruch für vorhandene Kinder

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2018 geboren sind, besteht ein Anspruch auf Baukindergeld nur, wenn danach der Kindergeldberechtigte oder sein Partner Eigentum oder Miteigentum an der selbstgenutzten Wohnung erwirbt.

 

Quelle und weiterführendes zum Thema: https://ivd.net/2018/09/das-neue-baukindergeld/

 

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