Auch Zwischenzähler müssen geeicht sein!

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Auch Zwischenzähler müssen geeicht sein!

VG Köln, Beschluss vom 26.11.2014 – 1 L 1593/14

1. Der Rückgriff auf Messwerte von installierten ungeeichten Messgeräten verstößt gegen § 25 Abs. 1 Nr. 1 EichG, § 10 Abs. 1 EichO, die die Verwendung ungeeichter Messgeräte und der auf solche Geräte zurückzuführenden Werte im geschäftlichen Verkehr verbietet. Die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt geschäftlichen Verkehr iSd Eichgesetzes dar und kann von der zuständigen Ordnungsbehörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt werden.

2. Der Wohnungseigentumsverwalter, der die herauf basierende Jahresabrechnung erstellt, ist der richtige Adressat für die Untersagungsverfügung.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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WEG muss keine GEMA-Gebühren für Bereitstellen einer Gemeinschaftsantenne zahlen!

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WEG muss keine GEMA-Gebühren für Bereitstellen einer Gemeinschaftsantenne zahlen!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 – I ZR 228/14

1. Überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiter, handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG und sind weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen oder Filmherstellern noch Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet.

2. Die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens ist bei einem Streitfall nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG, an dem eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und der die Nutzung von nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Werken oder Leistungen betrifft, gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG keine Sachurteilsvoraussetzung nach § 16 Abs. 1 UrhWG, wenn die Frage der Anwendbarkeit und der Angemessenheit des Tarifs nicht entscheidungserheblich ist. Die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG kommt in einem solchen Fall gleichfalls nicht in Betracht.

Quelle: http://www.ibr-online.de

 

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Tippgeberprovision – Wir belohnen Ihr Wissen!

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Sie planen einen Umzug, sodass Ihr altes Heim frei wird oder kennen Freunde , Bekannte, Nachbarn, welche beabsichtigen ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten? Vermitteln Sie uns, Ihrem IVD Immobilienmakler aus Mainz, einen Auftrag und erhalten im Gegenzug 10 % unserer Provision für Ihren Geldbeutel.

 

Vorgehensweise – 5 Schritte zum Erfolg!

Schritt 1: Gehen Sie sicher, dass der Eigentümer bzw. die betroffene Person mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden ist.

Schritt 2: Übermitteln Sie uns Ihren Tipp, welche Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf steht. Wir nutzen ihn und kontaktieren den Eigentümer bzw. die betroffene Person sofort.

(Selbstverständlich darf uns zum Beispiel der Eigentümer auch direkt kontaktieren. In diesem Fall kann er Sie als Vermittler bekanntgeben. Sie verlieren den Anspruch auf Tippgeberprovision nicht.)

Schritt 3: Erhalten wir den Auftrag für den Verkauf bzw. für die Vermietung der empfohlenen Immobilie, so ist der dritte Schritt getan. Im Anschluss starten wir mit der Vermarktung.

Schritt 4: Sobald wir den passenden Käufer bzw. Mieter gefunden haben, wird der Kauf- oder Mietvertrag besiegelt.

Schritt 5: Nachdem wir den Eingang der vollen Maklerprovision auf unserem Konto verzeichnen konnten, erhalten Sie Ihre gerechtfertigten 10 Prozent Tippgeber-Provision von unserer Maklernettoprovision.

 

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Anschrift der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie
  • Name und Anschrift des Eigentümers der Immobilie
  • Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift

 

Rechenbeispiele:

Eine Immobilie kostet 200.000 €.

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erhalten Sie 600 € als Tippgeberprovision.

(bei 3 % Maklerprovision netto).

Eine Wohnung kostet 750 € Kaltmiete.

Sie erhalten nach Mietvertragsunterzeichnung 150 € als Tippgeberprovision.

 

Werden Sie Tippgeber!

Sie möchten Tippgeber werden und haben vielleicht sogar bereits einen ersten Tipp für uns?

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns über Ihre Informationen!

Vermieterbescheinigung Pflicht seit dem 01. November 2015 – Wir erledigen das für Sie!

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Vermieterbescheinigung wird wieder Pflicht

Vermieterbescheinigung – Gesetzesänderung zum 01. November 2015

DOWNLOAD der Vermieterbescheinigung

 

Vor über 10 Jahren wurde die Regelung bzgl. der Vermieterbescheinigung abgeschafft. Nun ist sie zurück. Kurz gesagt bedeutet dies für die Vermieter, dass sie Ihren Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Was müssen Sie als Vermieter bei der Vermieterbescheinigung beachten?

Sie als Vermieter sind zukünftig verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter oder zum Beispiel wir als Ihr Immobilienmakler muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Was muss die Vermieterbescheinigung beinhalten?

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name/n der meldepflichtigen Person/en
  • Anschrift des Objektes
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Ein- oder Auszug inkl. Datum

Achtung – Bußgelder!

Stellen Sie als Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht, zu spät oder nicht richtig aus, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass die Person dort real einzieht oder einziehen will, muss mit einer noch höheren Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Neues Recht für Sie als Vermieter.

Sie als Vermieter haben ab November 2015 einen Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde. Sie können sich somit per Rückfrage überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt müssen Sie als Vermieter jedoch auch der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat.

Unser neuer Service für Sie!

Selbstverständlich nehmen wir die Vermieterbescheinigung in unseren Service auf und erledigen die An- und Abmeldung Ihrer Mieter für Sie!

 

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2015“

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2015“

Welche Makler machen den besten Job? „Capital“ zeigt bei dem „Makler-Kompass 2015“, welche Vermittler in den aktuellen Zeiten ihr Geld wert sind.

Im ersten Schritt wurden die Angebote von 7876 Maklern auf den wichtigsten Internetportalen in den vergangenen zwölf Monaten erfasst und die 25 größten Anbieter pro Stadt ermittelt. In einem zweiten Schritt analysierte man dann die Firmen anhand von fünf Kriterien: Marktposition, Qualifikation, Prozessqualität, Exposé und Vertrag sowie Service. Dazu erhielten 1 041 Makler einen Fragenkatalog.

Lob von den Analysten für die ausgezeichneten Immobilienmakler und eine 4-Sterne-Bewertung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Die AP Immobilien GmbH zeigt mit Ihrer Bewertung von 4 Sternen „überdurchschnittliche Leistungen“ und überzeugt vor allem in den Bereichen Marktposition, Prozessqualität, Exposé und Vertrag.

 

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 7,50 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar  kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

Wohnraum für Flüchtlinge – Fakten die Sie als Eigentümer im Rahmen der Vermietung an Flüchtlinge wissen müssen.

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – Wohnung für Flüchtlinge

Jeden Tag kommen immer mehr Flüchtlinge in Deutschland an. Da jedoch der Platz in den Gemeinschaftsunterkünften begrenzt ist, wird mittlerweile an die Eigentümer appelliert, an anerkannte Asylbewerber zu vermieten. Was Sie als Eigentümer bei der Vermietung an Flüchtlinge beachten müssen und ob Ihr Mieter an Flüchtlinge untervermieten darf, möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen.

 

Darf jeder Flüchtling bzw. Asylbewerber hinziehen und wohnen wo er möchte?

Nein, denn vorerst müssen alle Ausländer, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, in einer Aufnahmeeinrichtung unterkommen. Wichtig zu wissen ist auch, dass nur anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wohngeld- und sozialleistungsberechtigt. Möchte nun ein bisher nicht anerkannter Asylbewerber auf eigenen Wunsch in eine private Wohnung oder besonders gewünschte Gegend ziehen, benötigt er hierfür eine behördliche Erlaubnis.

Weiterhin gilt aber grundsätzlich, dass jeder Asylbewerber erst nach 4 Jahren zum Beispiel aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen darf. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel:

  • Der Asylbewerber kann in eine Privatwohnung ziehen, wenn er seinen Lebensunterhalt aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen bestreiten kann oder wenn medizinische bzw. familiäre Gründe vorliegen.
  • Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern dürfen unverzüglich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens umziehen, sofern sie rechtstreu sind und die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.

 

Darf ich einen Flüchtling als Mieter aufnehmen?

Hier müssen Sie zwingend die vorgenannten Punkte beachten. Sofern die Person bzw. Personen als asylberechtigt anerkannt sind, können Sie einen Mietvertrag abschließen. Alle Flüchtlingen mit unklarem Status müssen hingegen während des Registrierungsverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und dürfen erst nach einem erfolgreich gestellten Asylantrag aus der Sammelunterkunft ausziehen. Die Ausnahmen hierzu haben wir bereits oben beschrieben.

 

Kann die Stadt bzw. Kommune bei mir Wohnraum für Flüchtlinge anmieten?

Ja das kann sie. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem  Mietvertrag um einen Gewerberaummietvertrag mit folgendem Vorteilen handelt:

  • Die Mietpreisbremse und der Kündigungsschutz gilt nicht.

 

Darf mein Mieter Flüchtlinge aufnehmen bzw. diese als Mitbewohner führen?

Grundsätzlich darf Ihr Mieter Verwandte oder seinen Lebensgefährten ungefragt in seine Wohnung aufnehmen. Er muss Ihnen als Vermieter lediglich den Zuzug melden. Dies könnten Sie nur ablehnen, wenn eine Überbelegung droht oder die Wohnung vertragswidrig gebraucht wird. Nimmt der Mieter nun, ohne Ihre Genehmigung, einen Flüchtling auf, müssen Sie das als Vermieter nicht hinnehmen.

 

Darf mein Mieter an Flüchtlinge untervermieten?

§ 553 BGB regelt, ob Ihr Mieter einen Flüchtling als Untermieter aufnehmen darf. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat und dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.  Ob allgemein der Grund „Flüchtlingshilfe“ als berechtigtes Interesse gilt, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Da derzeit jedoch Mangel an Wohnraum herrscht,  ist dies denkbar. In diesem Fall wäre der Eigentümer somit verpflichtet, dem Mieter die Untervermietung zu genehmigen.

 

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Wir ‪vermieten und ‪verkaufen‬ Ihre ‪Immobilie mit interaktiven 360°-Rundgängen.

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - NEUER SERVICE INKLUSIVE – 360° RUNDGÄNGE

Unsere virtuellen 360° Rundgänge sind interaktive Ansichten von Räumlichkeiten, die es dem Betrachter ermöglichen, sich am Computer, Tablet oder Smartphone frei im Raum umzuschauen und er erhält so sofort einen dreidimensionalen Eindruck vom gesamten Raum.

 

VISUALISIEREN:

Wir maximieren die Vermietungs- und Verkaufschancen für Ihre Immobilien und werten den ersten Eindruck durch einen vollen 360° Grad-Einblick in die Räumlichkeiten auf.

INFORMIEREN:

Der erste Eindruck zählt – wir führen die Interessenten mit dem virtuellen Rundgang schon im Web durch Ihre Immobilie oder Gewerbeeinheit.

PRÄSENTIEREN:

Wir gewähren unseren Kunden einen ersten Eindruck. Ob Wohnung, Haus, Grundstück oder Gewerbeeinheit – ein offener Einblick schafft Vertrauen.

 

Wir freuen uns auf Sie, die Gespräche mit Ihnen und schlussendlich auch über den Vermarktungsauftrag zu Ihrer Immobilie.

‪‎AP‬ ‪‎Immobilien‬ ‪‎GmbH‬ – Ihr ‪IVD‬ ‪Immobilienmakler‬ aus ‪Mainz‬

Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustands der Wohnung zu Mietbeginn.

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Im aktuellen Fall hat sich das Landgericht Berlin am 04.06.2015 unter dem Aktenzeichen 67 S 140/15 mit der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag beschäftigt. Die Vermieterin einer Wohnung verlangte nach Mietzeitende, dass die Mieterin gemäß einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführt. So sollte sie die renovierungsbedürftigen Fenster neu lackieren. Die Mieterin weigerte sich jedoch die Arbeiten durchzuführen. Vielmehr verwies Sie darauf, dass die Fenster bereits zum Mietbeginn nicht frisch gestrichen waren und Lackabplatzungen vorhanden waren.

Nachdem das Amtsgericht Mitte eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verneinte, musste sich nun abschließend das Landgericht Berlin mit dem Fall beschäftigen und fällte folgendes Urteil:

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und entscheidet, dass die Mieterin nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei. Denn die entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam gewesen. Dies habe sich daraus ergeben, dass die Wohnung bei Mietbeginn der Mieterin ohne angemessenen Ausgleich renovierungsbedürftig überlassen wurde. In den weiteren Ausführungen sagte das Gericht, dass eine Wohnung nicht erst dann als renovierungsbedürftig bzw. unrenoviert einzustufen ist, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt sei. Vielmehr genüge es, wenn die Wohnung Gebrauchsspuren aufweise. Es komme maßgeblich darauf an, ob die Räume den Eindruck einer renovierten Wohnung vermitteln. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Aufgrund der nicht frisch gestrichenen Fenster und den Lackabplatzungen habe die Wohnung einen renovierungsbedürftigen Eindruck vermittelt. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass Fenster dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen und daher häufig seiner Wahrnehmung ausgesetzt seien. Zudem fallen optische Mängel in kleinen Wohnungen stärker ins Gewicht.

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Jeder 4. Deutsche beklagt sich über mangelnde Ruhe in seiner Wohnung!

Infografik: Jeder vierte Deutsche hat keine Ruhe in seinen vier Wänden | Statista

In Zeiten wo das Thema Wohnungspreise und die Verfügbarkeit von Wohnraum ständig besprochen wird, stellt sich die Frage: Wie sieht es eigentlich mit der Qualität der eigenen vier Wände in Deutschland aus? Hierbei hat eine Auswertung der europäischen Statistik-Behörde folgende Ergebnisse geliefert: In kaum einen anderem Land geben die Einwohner häufiger an, Geräusche von Nachbarn oder angrenzenden Straßen in den eigenen vier Wänden zu hören, als in der Bundesrepublik. Jeder Vierte in Deutschland und somit mehr als 6 Prozent mehr als im EU-Schnitt. Dies bedeutet demnach: Selbst wenn man eine Wohnung findet, hat man in Deutschland noch lange nicht sein Glück gefunden.

Quelle: http://de.statista.com/

Mietminderung von 50 % bei erheblichem Schimmelbefall des Wohnzimmers

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Mit der Tatsache, dass das Wohnzimmer einer Mietwohnung von Schimmel befallen ist, hat sich das Landgericht Hamburg beschäftigt und ist am 08.01.2008 unter dem Aktenzeichen 307 S 144/07 zu folgendem Urteil gekommen:

Im verhandelten Fall minderte die Mieterin einer Wohnung die Miete, da es aufgrund eines Lecks im Dach des Wohnhauses zu einem mehrfachen Eindringen von Wasser in das Wohnzimmer gekommen ist. Dies hatte einen erheblichen Schimmelpilzbefall zur Folge. Die Vermieterpartei akzeptierten das Minderungsrecht jedoch nicht. Daraufhin entschied das Amtsgericht Hamburg, dass wenn das Wohnzimmer einer Mietwohnung in erheblichem Maße von Schimmel befallen ist, kann dies eine Mietminderung von 50 % rechtfertigen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Wohnzimmer mit 60 % der Wohnfläche den größten Flächenanteil in der Wohnung hat und für die Mieterin nur bedingt Ausweichmöglichkeiten auf andere Räume bestanden haben. Weiterhin wurde entschieden, dass das bloße Schweigen des Mieters auf eine Aufforderung des Vermieters, Untersuchungen durch eine Fachfirma zu dulden, keine Vereitelung von Mängel­beseitigungs­maßnahmen.

 

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