FOCUS SPEZIAL – TOP GEWERBEIMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018

FOCUS Auszeichnung 2018 – TOP GEWERBE IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe von dem Magazin FOCUS wurden wir unter die 200 besten Gewerbemaklern Deutschlands gewählt und dürfen somit den Titel Top-Gewerbemakler Mainz führen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Marktforschungsunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin durchgeführt hat.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. In Anbetracht der großen Anzahl an Maklerunternehmen ist es eine Bestätigung für uns, dass wir nicht nur zum 4. Mal in Folge zu den 1000 besten Immobilienmaklern Deutschlands gehören, sondern nun auch zu den 200 besten Gewerbemaklern. Wir bedanken uns für die vielen Empfehlungen, die uns zu den beiden aktuellen Auszeichnung verholfen haben. Wir werden auch zukünftig all unsere Energie in die Zufriedenheit unserer Kunden investieren und als modernes und erfolgreiches Maklerunternehmen in Mainz präsent sein.“

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit den Schwerpunkten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2018 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2018 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018

FOCUS Auszeichnung 2018 – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe des FOCUS SPEZIAL – „DER IMMOBILIENATLAS 2018“ erhält die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz“ die begehrte Auszeichnung zum TOP-IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2018.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir sind natürlich sehr stolz darauf, dass wir zum 4. Mal in Folge zu den Top-Immobilienmaklern Deutschlands zählen. Dies ist eine tolle Anerkennung unserer intensiven Arbeit und unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor in Mainz und Umgebung. Wir bedanken uns herzlich bei allen Kunden und Kollegen, die uns empfohlen haben und freuen uns auch weiterhin auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2018:

Basis der Studie, die das unabhängige Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt hat, sind vor allem Kunden- und Kollegenempfehlungen. Im FOCUS werden 1.000 Maklerbüros für Wohnimmobilien mit den meisten Empfehlungen gelistet und als „Top-Immobilienmakler 2018“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2018 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2018 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Immobilienvermietung - Immobilienverkauf - Auszeichnung - BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)

Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2018

Erfolgreich startet das Jahr 2018 für das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, denn die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler erhält die begehrte Auszeichnung „BELLEVUE Best Property Agents“ 2018.

 

ÜBER BELLEVUE

Jedes Jahr zeichnet BELLEVUE professionelle Maklerunternehmen aus Deutschland und dem Ausland aus.

 

Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?

BEST PROPERTY AGENTS zählen nach der Bewertung zu den besten Unternehmen der Immobilienbranche. Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service zeichnet sie aus. Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung, damit Käufer, Verkäufer und Makler unter dem BEST PROPERTY AGENTS-Logo vertrauensvoll zueinander finden.

Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?

Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

 

Weiterführendes zum Thema und der Link zu Bellevue: https://www.bellevue.de/gewerbliche-kunden/best-property-agent.html

 

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2016

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2017“

Welche Makler leisten gute Arbeit? „Capital“ zeigt bei dem „Makler-Kompass 2017“, welche Immobilienmakler zu empfehlen sind.

In einem zweistufigen Testverfahren bewertete „Capital“ zusammen mit den Experten vom iib Dr. Hettenbach Institut und dem Analysehaus Scope Investor Services die Qualität von Immobilienmaklern in 50 deutschen Großstädten.

Lob von den Analysten für die ausgezeichneten Immobilienmakler und eine 4-Sterne-Bewertung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz.

Die AP Immobilien GmbH erhält wie bereits in den Jahren 2015 und 2016 eine 4-Sterne-Bewertung  und überzeugt vor allem in den Bereichen Qualifikation, Service, Exposé und Vertragsgestaltung.

 

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 8,00 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar  kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017 – Mainz

FOCUS Auszeichnung 2017 – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017 – Deutschlands größte Makler Bewertung

Eine tolle Leistung. – Der Hattrick ist geschafft! Die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler“ gehört laut „FOCUS-SPEZIAL“ zu den besten Immobilienmaklern in Deutschland und Mainz. Die Auszeichnung zum „Top Immobilienmakler“ wurde in der Focus Spezial-Ausgabe April 2017 „Der Immobilienatlas 2017“ veröffentlicht.

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir sind sehr stolz, dass wir das dritte Jahr in Folge zu den besten Maklern Deutschlands und der Stadt Mainz zählen. Wir setzen schon immer auf kundenorientierte Prozesse und eine sehr hohe Servicequalität. Es ist erfreulich, dass wir dem steigenden Anspruch unserer Kunden weiterhin sehr erfolgreich gerecht werden können. Wir bedanken uns für diese tolle Auszeichnung!“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2017:

Basis der Erhebung sind besondere Kunden- und Kollegenempfehlungen. Dazu wurden unter anderem aktuell rund 14.000 Mitgliedsimmobilienmakler aus den teilnehmenden Regionalverbände des Immobilienverband Deutschlands und ImmobilienScout24 kontaktiert. Die Makler mit den besten Kritiken erhalten die Auszeichnung „TOP IMMOBILIENMAKLER 2017“.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2017 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2017 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2016“

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - CAPITAL - ausgezeichneter Immobilienmakler - 2016

Immobilienmakler Auszeichnung: „Capital“ – „Makler-Kompass 2016“

Auch in diesem Jahr zeichnete die Fachzeitschrift „Capital“ im Rahmen des Makler-Kompasses die besten Immobilienmakler aus.

Für diese exklusive Analyse hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit FERI Euro-Ratíng Services und dem Institut für innovatives Bauen Dr. Hettenbach mehr als 11.300 Makler in den 50 wichtigsten Regionen Deutschlands unter die Lupe genommen.

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz zählt deutschlandweit zu den Top-Maklern und erhält mit „4 Sternen“ die Auszeichnung „sehr gut“! Vor allem in den bewerteten Bereichen „Exposé und Vertrag“, „Prozessqualität“ und „Marktposition“ konnte das etablierte Immobilienunternehmen überzeugen und zeigt sich somit als moderner und empfehlenswerter Immobilienmakler in Mainz.

Wenn Sie die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der „Capital“ nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 8,00 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

 

Den vollständigen Bericht und alle Bewertungen finden Sie hier: www.capital.de

Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Rechte und Pflichten des Mieters bei Auszug

Was gibt es für Rechte und Pflichten, wenn der Mieter vor Mietvertragsende auszieht?

Ihr Mieter kündigt den laufenden Mietvertrag mit Ihnen und würde am liebsten gleich ausziehen, nicht renovieren und natürlich auch keine Miete mehr zahlen. So einfach ist das jedoch nicht, denn der Mietvertrag läuft weiterhin bis zum Fristablauf, meist 3 Monate, und selbstverständlich steht Ihnen bis zum Mietvertragsende die Miete von ihm zu.

 

Pflichten des Mieters und die Frage, ab wann dürfen Sie als Vermieter in die Wohnung.

Wenn es der Wunsch Ihres Mieters ist vor Ende der Mietzeit auszuziehen, weil zum Beispiel sein neue Wohnung bereits frei ist, muss er dennoch einige Pflichten bedenken. Man kann allgemein festhalten, dass die Mieter- und die Vermieterpflichten erst mit dem Mietvertragsende enden. So lange muss Ihr Mieter also auch noch die volle Miete zahlen!

Das bedeutet: Zieht Ihr Mieter im November aus, obwohl sein Mietvertrag noch bis Ende Dezember läuft, muss er Ihnen dennoch die volle Miete einschließlich die Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen überweisen – und das bis zum „offiziellen“ Mietvertragsende. Was für die Miete gilt, gilt natürlich auch für alle weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Hausordnungspflichten, Treppenhausreinigung, etc.. Auch diese laufen trotz des vorzeitigen Auszugs bis zum Ende der Mietzeit weiter. Kann der Mieter die Treppenhausreinigung nicht selbst durchführen, weil er beispielsweise weiter weggezogen ist, muss er sich bis zum Mietvertragsende um Ersatz bemühen. Putzt er das Treppenhaus nicht, obwohl er müsste, können Sie ihn als Vermieter  abmahnen und eine Nachholfrist setzen, bevor Sie einen Reinigungsdienst damit beauftragen dürfen. Auch die Pflicht die Mieträume ordentloch zu lüften und zu heizen bleibt bis zum offiziellen Mietvertragsende Pflicht des Mieters! Unterlässt der Mieter das Heizen während der Wintermonate, liegt eine erhebliche Pflichtverletzung vor, so entschied zum Beispiel das Landgericht Berlin am 22.1.2014 unter dem Aktenzeichen 65 S 268/13.

 

Gilt es nun noch die Frage zu klären, ab wann Sie als  Vermieter in die Wohnung dürfen.

So lange der Mietvertrag läuft, dürfen Sie die Wohnung des Mieters nicht betreten. Als Ausnahme kann man die Situation nennen, dass Ihnen der Mieter es ausdrücklich erlaubt, um zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ein Immobilienmakler schnell einen Nachmieter findet. Aber Vorsicht: Lassen Sie die Wohnung bereits vor Ablauf des Mietvertrags renovieren oder modernisieren, nehmen Sie dem Mieter damit das Besitzrecht. Mit der Folge, dass der Mieter ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen muss!

 

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AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Die Wirksamkeit einer Schönheits­reparatur­klausel setzt nicht die Überlassung einer frisch renovierten Wohnung voraus

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Die Schönheits­reparatur­klausel in einem Wohnungsmietvertrag ist auch wirksam, wenn die Wohnung zum Mietbeginn mit kleineren Mängeln des Vormieters und nicht vollständig renoviert überlassen wurde. Die Wohnung darf Gebrauchsspuren vom Vormieter aufweisen, soweit diese als unerheblich anzusehen sind.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung nach Ende der Mietzeit auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter verweigerte eine Auszahlung mit der Begründung, dass entgegen einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Der Mieter hielt die Klausel für unwirksam, da zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung renovierungsbedürftig gewesen sei.

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zugestanden, da er zur Vornahme der geforderten Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen sei. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag sei wirksam gewesen. Soweit der Mieter anführte, ihm sei zu Mietbeginn eine renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden, habe er dies nicht nachweisen können. Vielmehr sei der Renovierungszustand der Wohnung laut Übergabeprotokoll „in Ordnung“ gewesen.

Eventuell bestehende Gebrauchsspuren vom Vormieter seien unbeachtlich gewesen, so das Landgericht. Die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel hänge nicht davon ab, ob eine frisch renovierte Wohnung übergeben wurde. Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum bleiben außer Betracht, wenn sie so unerheblich sind.

 

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AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mit der Frage, wann der Kündigungsgrund bei Mietrückständen  Mietrückstände entfällt, damit hat sich aktuell das Kammergericht Berlin am 07.01.2016 unter dem Aktenzeichen – 8 U 205/15 – auseinander gesetzt.

Die Entscheidung sagt ganz klar aus: Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Kündigungsgrund entfällt aber, wenn der Mieter die Mietrückstände vollständig ausgleicht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Gewerbemieter mit den Mietzahlungen für die Monate August bis Oktober 2014 in Höhe von jeweils ca. 1.217 EUR in Verzug kam, erhielt er von seinem Vermieter eine fristlose Kündigung. Der Mieter erkannte diese jedoch nicht an. Er verwies darauf, dass er einen Tag zuvor eine Zahlung in Höhe von 1.300 EUR geleistet habe. Der Vermieter hielt dies für unbeachtlich und erhob daher Klage auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume.

Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Dem Vermieter habe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume zugestanden, denn das Mietverhältnis sei durch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3b) BGB wirksam beendet worden. Zwar könne eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs abgewendet werden, wenn der Mieter die Mietrückstände ausgleiche (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dies setze aber den vollständigen Ausgleich voraus. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der offene Rückstand habe, trotz der Zahlung, nicht nur einen Bagatellbetrag dargestellt.

 

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AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz - Gerichtsurteile

Mit der Frage, ob eine Nutzungsänderung bau­genehmigungs­pflichtig ist, wenn man eine Wohnung zu einer Ferienwohnung umwandelt, damit hat sich aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 30.05.2016 unter dem Aktenzeichen – OVG 10 S 34.14 – beschäftigt.

Nach dem Urteil ist nun klar, dass die dauerhafte Nutzung einer Wohnung in einem Gebäude, für das eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis eine Nutzungsänderung darstellt, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung in einem als Wohngebäude genehmigten Haus in Berlin-Prenzlauer Berg über ein bekanntes Internetportale vermarktet und dauerhaft als Ferienwohnung vermietet.

Das Bezirksamt Pankow untersagte der Frau jedoch die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Beschwerde der Eigentümerin gegen die Nutzungsuntersagung zurückgewiesen hatte. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für einen ständig wechselnden Personenkreis planungsrechtlich eine eigenständige Nutzungsart ist, die sich von der auf Dauer allgemeinen Wohnnutzung unterscheidet. Für die damit vorliegende Nutzungsänderung muss somit auf jeden Fall eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ob die Bauaufsichtsbehörde gegen die ungenehmigt geänderte Nutzung einschreitet, steht in ihrem Ermessen. Grundsätzlich rechtfertigt bereits die formelle Illegalität der Ferienwohnungsnutzung eine Nutzungsuntersagung. Es muss regelmäßig in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, ob die Ferienwohnnutzung an einem konkreten Standort planungsrechtlich zulässig ist.

 

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