FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2021

Sven Frühauf, Geschäftsführer der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler sagt über das erfreuliche Abschneiden: „Wir sind richtig stolz darauf, dass wir zum 7. Mal in Folge zu den Top-Immobilienmaklern Deutschlands zählen. Dies ist eine tolle Anerkennung unserer intensiven Arbeit und unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir bedanken uns herzlich bei allen Kunden und Kollegen, die uns Arbeit wertschätzen und freuen uns auch weiterhin auf eine tolle Zusammenarbeit.“

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2021 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2021 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung – Das Wichtigste in Kürze!

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In der jährlichen Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung schlüsseln Sie die Verbrauchs- / Betriebskosten auf und legen diese auf Mieter um. Hier erfahren Sie u. a. welche Kosten umlagefähig sind und noch viel mehr zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst!

  • Die Frist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung liegt für Vermieter bei zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Das bedeutet die Abrechnung für das Jahr 2020, muss dem Mieter spätestens am 31. Dezember 2021 nachweislich zugehen.
  • Einige Ausgaben können Sie als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht auf die Mieter umlegen; dazu zählen beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Welche Kosten Sie hingegen umlegen können, erläutern wir Ihnen im Folgetext.
  • Eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen ist kompliziert, kostet Zeit und häufig auch Nerven. Wenn Sie möchten, erledigen wir dies für Sie, sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir erstellen Ihnen Ihre Abrechnungen stressfrei und rechtskonform. Hier geht es zu unserem Angebot.

Klären wir zunächst, was ist überhaupt eine Betriebskostenabrechnung?

Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeeinheit mietet, muss im Normalfall für die Betriebskosten selbst aufkommen. Daher leisten alle Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung und erhalten nach der Abrechnung am Jahresende entweder eine Aufforderung zur Nachzahlung oder eine Erstattung. In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist genau geregelt, welche Kosten zu den Betriebskosten zählen. Wenn Sie die aktuelle Version der Betriebskostenverordnung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne kostenfrei zur Verfügung.

In der Betriebskostenverordnung und im Mietvertrag ist genau festgelegt, was als Nebenkosten bei einer Wohnungs-, Haus- und Gewerbevermietung abgerechnet werden kann. Entscheidend ist die Klausel im Mietvertrag für die „sonstigen Kosten“. Zu diesen kann etwa die Wartung von Tiefgaragentoren, Rauchmeldern, Schwimmbädern und Alarmanlagen zählen. Was nicht in der Betriebskostenverordnung steht oder Mietvertrag vereinbart ist, muss auch nicht bezahlt werden.

Welche Betriebskosten darf ich überhaupt auf den Mieter umlegen?

Die Bewirtschaftung von Mietwohnungen, Mietshäusern und Gewerbeeinheiten bringt viele Kosten mit sich. Die Vermieter dürfen daher einen großen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Oft kommt es zu Unklarheiten, welche umlagefähigen Nebenkosten (=Betriebskosten) der Mieter zahlen muss.

Nachfolgend schlüsseln wir Ihnen die Betriebskosten auf, welche Sie auf den Mieter umlegen dürfen:

  • Grundsteuer
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen
  • Heizkosten
  • Kosten für die Wasserversorgung und Wassererwärmung
  • Gebühren für Abwasser
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Kosten für die Straßenreinigung
  • Kosten für einen Aufzug
  • Schornsteinfegerkosten
  • Kosten für die Hausbeleuchtung
  • Kosten für den Hausmeister
  • Kosten für Reinigungsarbeiten und Gartenarbeiten
  • Kosten für Kabelfernsehen und Antennen, sofern es der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird
  • Kosten für Waschmaschine, Trockner, etc., sofern vom Vermieter bereitgestellt und für die Allgemeinheit kostenfrei nutzbar
  • sonstige Betriebskosten, wenn diese Mietvertrag genau definiert wurden

Welche Kosten dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen?

Einige Ihrer Kosten können Sie natürlich nicht auf die Mieter umlegen, diese bezeichnet man als nicht umlagefähige Betriebskosten. Welche es sind, schlüsseln wir Ihnen gerne auf.

  • Instandhaltungskosten und Reparaturkosten, zum Beispiel für eine Heizungspumpe
  • Grunderwerbsteuer
  • Rechtsschutz- und Hausratversicherung
  • Einzahlungen in die gemeinschaftlichen Rücklagen für Instandhaltung und Sanierung bei Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen
  • Gebühren die Ihre Hausverwaltung Ihnen in Rechnung stellt
  • Kontoführungsgebühren oder andere Bankspesen

Wie sollte eine Betriebskostenabrechnung aussehen und wie ist sie aufgebaut?

Jede Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb der 12-monatigen Frist zugestellt werden. Weiterhin muss sie formal richtig sein. Es gibt dafür keine offizielle Vorlage, aber Sie müssen besonders auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit für den Mieter achten.

Diese Angaben muss Ihre Betriebskostenabrechnung enthalten:

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angabe des gewählten Verteilerschlüssels und Erläuterung
  • Berechnung des Nebenkostenanteils des Mieters
  • Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen
  • Übersicht der anstehenden Nachzahlungen oder Rückzahlungen

Sollte die Abrechnung inhaltliche Fehler enthalten, bleibt die Betriebskostenabrechnung dennoch gültig. Jedoch müssen die Fehler so schnell wie möglich korrigiert werden, wenn Sie durch den Mieter gerügt sind.

Sollten sie weitere Fragen zum Thema haben, unterstützen wir Sie gerne, beraten Sie ehrlich und zielführend. Wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, stehen Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

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Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen? So geht`s!

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Bei einer geerbten Immobilie müssen Sie folgendes bei Steuern, Fristen, Erbengemeinschaften & Co. beachten, denn im Rahmen der Erbschaft kommen einige wichtige Entscheidungen auf Sie zu. Dies gilt insbesondere, wenn Sie das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung verkaufen möchten. Eine Immobilie zu erben, ist somit keine leichte Angelegenheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regelungen Sie beachten müssen, wenn Sie verkaufen möchten: alles Wissenswerte rund um Steuern, Fristen, richtiges Vorgehen und mehr.

Zunächst die wichtigsten Fakten in einer kurzen Übersicht:

  • Wenn zwischen Erwerb und Verkauf der geerbten Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, fällt Spekulationssteuer an.
  • Die Zehnjahresfrist beginnt nicht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Erbe antreten, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum, zu dem der Erblasser die Immobilie erworben hat. Die Frist endet exakt nach zehn Jahren.
  • Beachten Sie die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, welche bei bei 600 Euro pro Jahr liegt. Der Verkaufserlös ist in vollem Umfang steuerpflichtig, wenn der Gewinn diese Freigrenze übersteigt.
  • Die Erbschaftssteuer aus Anlass der Erbschaft hat nichts mit der verkaufsbedingten Spekulationssteuer zu tun.
  • Wenn Sie nur Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind, kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Alle Absprachen müssen Sie gemeinsam treffen.

Was ist nach dem Erbe nun das richtiges Vorgehen beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Bevor Sie sich dazu entscheiden, ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung zu verkaufen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob die Verkaufsentscheidung und ihre Konsequenzen für Sie und/oder die Erbengemeinschaft sinnvoll ist. Insbesondere die steuerlichen Vorgaben sind entscheidend für den richtigen Zeitpunkt eines Verkaufs. Folgende Fragen sollten Sie sich unbedingt stellen?

  • Bin ich Alleinerbe oder muss ich mich mit ggf. vorhandenen Miterben abstimmen? Beachten Sie hier zwingend auch die Frist von 6 Wochen zur Ausschlagung des Erbe.
  • Haben Sie einen Blick ins Grundbuch geworfen? Wissen Sie genau, was der Umfang Ihres Erbe ist? Gerne fordern wir für Sie den Grundbuchauszug an und besprechen diesen mit Ihnen.
  • Haben Sie dem Grundbuchamt die Erbfolge nachgewiesen? Dies können Sie mit dem Erbschein oder des notariellen Testaments machen.
  • Wurde der Grundbucheintrag wegen der Erbschaftsannahme berichtigt?
  • Befinden Sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist bzw. wurde das Haus vor mindestens zehn Jahren gekauft?
  • Wurde bereits der Verkehrswert der Immobilie ermittelt? Wenn nicht unterstützen wir Sie gerne hierbei und werten Ihre Immobilie ein.

Steuerzahlung im Erbfall. Was muss ich bzgl. der Spekulationssteuer beachten?

Möchten Sie ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen, wird unter bestimmten Umständen eine Spekulationssteuer fällig. Ob Sie als Verkäufer diese entrichten müssen oder nicht, hängt von zwei Punkten ab:

  1. Nutzungsart des Hauses.
  2. Eigentumsdauer des Erblassers.

Wichtig ist: Wenn der Erblasser, also der Verstorbene, das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt hat, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Wenn das Haus oder die Wohnung hingegen vermietet war oder ist, kommt es darauf an, wie lange die Immobilie im Eigentum dem Verstorbenen war. Gehörte dem Verstorbenen die Immobilie seit mindestens zehn Jahren, fällt keine Spekulationssteuer an.

Waren der Erblasser und seine Erben hingegen weniger als auf den Tag genau zehn Jahre Eigentümer der Immobilie, müssen Sie Spekulationssteuer bezahlen. Es gibt auch Ausnahmen: Hat der Erblasser oder Sie als Erbe im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Kalenderjahren davor selbst dauerhaft darin gewohnt oder haben Sie zu Beispiel Ihren Kinder für den gleichen Zeitraum unentgeltlich darin wohnen lassen. In diesen Fällen fällt keine Steuer an.

Für die Bestimmung der Zehnjahresfrist gilt grundsätzlich nur der Kaufvertrag. Selbst wenn das Haus oder die Wohnung noch keine zehn Jahre steht, weil der Erblasser das Grundstück unbebaut erworben hat, richtet sich die Spekulationsfrist nach dem Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags für die Immobilie. Das gilt für Kauf und Verkauf. Das bedeutet: Nicht der Tag der Erbschaft markiert das Ende der Zehnjahresfrist für die Spekulationssteuer, sondern der Tag des Verkaufs.

Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie auf jeden Fall von der Spekulationssteuer befreit? Hier die Zusammenfassung.

Gemäß Einkommenssteuergesetz (§ 23 EstG) müssen Verkäufer einer geerbten Immobilie keine Spekulationssteuer zahlen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie verkaufen die Immobilie frühestens zehn Jahre, nachdem der Erblasser sie erworben hat.
  • Sie oder der Erblasser haben die Immobilie in mindestens zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Jahr des Verkaufs bewohnt. Dauerhaft bedeutet, es handelte sich um Ihren Lebensmittelpunkt einschließlich Registrierung im örtlichen Einwohnermeldeamt.
  • Sie haben das Haus in mindestens zwei Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Jahr des Verkaufs einem leiblichen oder adoptierten Kind mietfrei überlassen und das Kind hat selbst dauerhaft in dem Haus gewohnt.
  • Der Verkaufserlös beträgt weniger als 600 Euro und Sie haben sonst keine Einnahmen durch private Veräußerungsgeschäfte in diesem Jahr.
  • Sie verkaufen maximal drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren. Werden es mehr, betrachtet das Finanzamt Sie als gewerblichen Immobilienhändler und Sie müssen Ihre Einnahmen aus Immobiliengeschäften entsprechend versteuern.
  • Sie verkaufen die Immobilie ohne Gewinn: Der Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Makler und Notar ist niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis.

Neben der Spekulationssteuer gibt es noch die Erbschaftssteuer.

Unabhängig von einer möglichen Spekulationssteuer beim Verkauf der geerbten Immobilie fallen häufig Erbschaftssteuern an, wenn die Immobilie in Ihr Eigentum übergeht. Erben haben einen Freibetrag hierbei. Dieser ist unterschiedlich hoch, abhängig davon, in welchem familiären Verhältnis sie zum Erblasser stehen: Der Freibetrag für Ehepartner beträgt zum Beispiel 500.000 Euro, für Kinder je 400.000 Euro.

Übersteigt der Wer der geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer an. Allerdings wird nur der Teil des Verkehrswertes besteuert, der den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Wenn Sie hierzu detailliertere Fragen haben oder den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, sprechen Sie uns einfach an.

Welche Fristen sind beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Zwei Fristen sind für Sie als Erbe einer Immobilie relevant, wenn Sie diese verkaufen möchten und dabei Steuern sparen wollen: Die Zehnjahresfrist und die Dreijahresfrist.

Hat der Erblasser die Immobilie vor mindestens zehn Jahren erworben, fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf der geerbten Immobilie an.

Andernfalls kommen Sie mit der „Dreijahresfrist“ um die Spekulationssteuer herum. Diese besagt, dass der Erblasser, Sie selbst oder eines Ihrer Kinder unentgeltlich und dauerhaft in drei Kalenderjahren in der Immobilie gewohnt haben müssen, bevor Sie diese steuerfrei verkaufen können. Kalenderjahre gelten auch „angebrochen“, das heißt, wenn Sie von Dezember 2018 bis Januar 2020 in der Immobilie gewohnt haben, ist die Dreijahresfrist erfüllt. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person im fraglichen Zeitraum dort ihren Lebensmittelpunkt hatte, also beim örtlichen Einwohnermeldeamt unter dieser Adresse gemeldet war.

Verkauf der geerbten Immobilie.

Gerade dann, wenn die Immobilie unter den Erben aufgeteilt werden muss, ist der Verkauf der geerbten Immobilie oftmals sinnvoll. Aber auch als Alleinerbe ist der Verkauf aktuell sehr lohnend. Der aktuelle Wert liefert Ihnen einen guten Anhaltspunkt, wie viel Geld der Verkauf auf dem freien Markt einbringt. Berücksichtigen Sie gegebenenfalls anfallende Maklerprovisionen und ob Steuern für den Verkauf anfallen.

Die Vorteile beim Verkauf einer geerbten Immobilie:

  • Miterben können ausbezahlt werden.
  • Keine Rechtsstreitigkeiten mit ggf. vorhandenen Mietern.
  • Deutlich höherer Gewinn als bei Vermietung. Bedenken Sie hier auch immer die Folgekosten in den nächsten Jahren.
  • Abhängig von Fristen und Freibeträgen kann der Verkauf sogar steuerfrei sein.
  • Sie haben dadurch Geld zur Verfügung, um sich einen Lebenstraum zu erfüllen, selbst zu bauen oder Kapital anzulegen.

Kommen wir abschließend zum wichtigsten Punkt: Welchen Wert hat Ihre Immobilie und lohnt sich der Verkauf oder doch eher eine Vermietung.

Bei diesen drei Fragen unterstützen wir Sie gerne, beraten Sie ehrlich und zielführend. Wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler, stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH Mainz - Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz Immobilienmakler Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021 (BPA) - Immobilienmakler Mainz AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler - Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Wohnung, Haus, Kapitalanlage, Bewertungen, Rezension, Beurteilung

Als Mainzer Immobilienmakler haben wir, die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilenmakler aus Mainz, bereits zum 4. Mal in Folge vom Magazin Bellevue die Auszeichnung BEST PROPERTY AGENTS erhalten. Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. Bei der Vergabe der Auszeichnungen legt BELLEVUE hohen Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service. Nur Unternehmen, die ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau beibehalten, dürfen sich Jahr für Jahr erneut auf die begehrte Auszeichnung freuen und das Signet in der Kundenkommunikation verwenden.

Geschäftsführer Sven Frühauf äußert sich gerne zur Auszeichnung: „Die erneute Auszeichnung durch das Komitee erfüllt unser engagierteres Team nicht nur mit Stolz, sondern bestärkt uns auch in unserem Streben die Wünsche und Anliegen unserer Kunden weiterhin zu deren vollsten Zufriedenheit zu erfüllen. Es freut uns außerordentlich, dass unsere Arbeit bereits zum 4. Mal so prominent gewürdigt wird. Wir danken der Immobilienfachzeitschrift Bellevue und allen unseren Kunden für die Auszeichnung als Best Property Agents 2021 und der damit verbundenen Anerkennung unseres hohen Leistungsniveaus.“

Möchten auch Sie sich von der Qualität unserer Arbeit überzeugen und davon profitieren? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung – vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit uns.

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Darf der Vermieter einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung behalten?

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Die Mietwohnung ist ein privater Ort, sodass man nicht möchte, dass Unbefugt wie zum Beispiel der Vermieter eintreten können.

Die Anmietung einer neuen Wohnung und die dazugehörige Übergabe der Wohnungsschlüssel ist für viele Mieter ein großer Moment. Nach langer Suche und allem Organisieren darf man in die neue Wohnung einziehen und nach eigenen Wünschen gestalten. Aber was machen Sie, wenn der Vermieter darauf besteht, einen Schlüssel für den Notfall behalten zu wollen. Hat der Besitzer einer Wohnung ein Recht auf einen Ersatzschlüssel, wenn er seine Wohnung vermietet? Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klar: „Nein“. Der Mieter besitzt das Hausrecht in der von ihm gemieteten Wohnung. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter genehmigt oder genehmigt hatte, dass ein Ersatzschlüssel hinterlegt ist, so darf dieser trotzdem nicht einfach genutzt werden. Für jedes Eintreten des Vermieters in die Mietwohnung muss der Mieter sein Einverständnis geben. Verletzt der Eigentümer die Privatsphäre durch ungenehmigtes Eintreten, darf man die Wohnung fristlos kündigen. Auch bei Reparaturen oder beim Ablesen des Zählers hat diese Vorschrift Gültigkeit.

Was ist zu tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?

Behält der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel und händigt diesen auf Nachfragen auch nicht aus, dann darf der Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten für das neu eingebaute Schloss muss dann der Vermieter tragen. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht.

Vielleicht ist es für Sie auch interessant, wie viele Schlüssel Ihnen als Mieter zustehen?

Generell gilt, dass es pro Bewohner einer Mietwohnung einen Schlüssel geben muss. Dies gilt auch für die Kinder im Haushalt. Eine Ausnahme der „Ein-Schlüssel-pro-Kopf-Regel“ besteht jedoch bei Single-Haushalten. Hier müssen auf jeden Fall auch zwei Schlüssel ausgehändigt werden, damit ein Schlüssel für den Notfall bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden kann.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

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Berliner Mietendeckel ist vom höchsten deutschen Gericht gekippt

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vorgestern überraschend eine Entscheidung angekündigt. Eine mündliche Verhandlung hatte es zuvor nicht angesetzt.

Der Berliner Mietendeckel ist nun vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gekippt. Der Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz, entscheiden die Karlsruher Richter.

Der Berliner Mietendeckel war Ende Februar 2020 in Kraft getreten. Seitdem sind die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren gewesen. Ab November mussten außerdem Mieten, die nach dem Gesetz als überhöht galten, abgesenkt werden. Dies löste große Diskussionen aus.

284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel eingereicht. Weiterhinzogen auch mehrere private Vermieterinnen und Vermieter vor das Verfassungsgericht. Dies führte nun zur klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Entscheidung: Das Mietrecht ist seit seinem Inkrafttreten, vor mehr als 120 Jahren, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, weshalb die Länder hier keine Zuständigkeit haben, so die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Begründung. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz die Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen.

Herr Sebastian Scheel (Linke), Berliner Stadtentwicklungssenator, ist enttäuscht. Herr Schell hat mit einer anderen Entscheidung gerechnet. Es ist zukünftig nun Aufgabe des Bundes, entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichere oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen, äußert Scheel in einer Mitteilung.

Nun drohen sehr hohe Nachzahlungen: „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach dem Karlsruher Urteil mit. Scheel als Berliner Stadtentwicklungssenator kündigt an, dass der Senat kommende Woche über sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter beraten werde.

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen in Düsseldorf kündigt an, dass Nachforderungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen werden. Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete biete die Deutsche Wohnen den vom Karlsruher Urteil betroffenen Mietern Möglichkeiten von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen an. Nach eigenen Angaben besitzt der Konzern im Großraum Berlin rund 116.000 Wohnungen.

Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will dagegen nach eigenen Angaben auf Mietnachforderungen verzichten. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, hieß es in einer Mitteilung. Vonovia besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

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Deutscher Immobilienpreise – Auszeichnung „Listet“.

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler - Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Wohnung, Haus, Kapitalanlage, Bewertungen, Rezension, Beurteilung, Immowelt, Deutscher Immobilienpreis, Listet, 2020 Mainz

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz erhält im Rahmen des Deutschen Immobilienpreises die Auszeichnung „Listet“. Immowelt: „Ihre Mühe und Ihre großartigen Leistungen können sich sehen lassen.“

Der Deutsche Immobilienpreis 2020 ist eine Auszeichnung für Unternehmen der deutschen Immobilienwirtschaft, die herausragende Arbeit leisten. Der Award wird auf Initiative der immowelt AG vergeben und prämiert großartige Leistungen, Kreativität, Innovationskraft und Nachhaltigkeit.

Mehr Informationen finden Sie auf der weiterführenden Seite: https://www.deutscher-immobilienpreis.de/

FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2020

FOCUS Auszeichnung 2020 – AP Immobiluen GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2020 – Deutschlands größte Makler Bewertung

Zum wiederholten Mal präsentieren das Magazin FOCUS in Kooperation mit Immobilienscout24 Deutschlands Top-Immobilienmakler 2020. Das unabhängige Marktforschungsinstitut Statista führte hierzu die Erhebung der Focus Maklerbüroliste 2020 durch. Dazu wurden 17.000 Maklerbüros befragt. Die Auswahl der Makler erfolgte durch Kollegenempfehlungen, Immobilienscout24 und durch die Regionalverbände der Immobilienmakler (IVD). Die besten Immobilienmakler wurden ausgezeichnet und auch die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz gehört wieder zu Deutschlands besten Maklern.

Geschäftsführer Sven Frühauf: „Wir freuen uns sehr, im Jahr 2020 zum sechsten Mal zu den ausgezeichneten Unternehmen zu gehören. Ein herzliches Dankeschön an die Kollegen, die uns empfohlen haben und an die Kunden und Interessenten, die unsere Arbeit mit viel Lob bewertet haben.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2020:

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2020“ untersucht und vergleicht die Marktgegebenheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands und liefert Prognosen für künftige Entwicklungen. Darüber hinaus listet Focus Deutschlands Top-Maklerbüros auf. Gelistet werden 1000 Maklerbüros mit den meisten Empfehlungen. Sie werden als „Top-Immobilienakler 2020“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2020 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2020 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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Immobilienmakler Auszeichnung: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2020 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz

AP Immobilien GmbH - Ihr IVD Immobilienmakler - BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2020 (BPA)“ – Immobilienmakler Mainz - Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Wohnung, Haus, Kapitalanlage, Bewertungen, Rezension, Beurteilung

Auszeichnung für die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz: „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT (BPA)“ 2020
Erneut starten wir mit einer hohen Auszeichnung in das neue Jahr! Auch 2020 gehört das Team der AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler zu den besten Immobilienmaklern weltweit. Die enorme Leistungsbereitschaft und Servicequalität, sowie die überdurchschnittliche Objektpräsentation der Immobilien, hat die Juri des BELLEVUE-MAGAZINS überzeugt.
Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler erhält zum 3. Mal in Folge die begehrte Auszeichnung „BELLEVUE Best Property Agents“ 2020.

ÜBER BELLEVUE
Jedes Jahr zeichnet BELLEVUE professionelle Maklerunternehmen aus Deutschland und dem Ausland aus.

Was ist ein BEST PROPERTY AGENT?
BEST PROPERTY AGENTS zählen nach der Bewertung zu den besten Unternehmen der Immobilienbranche. Seriosität, Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service zeichnet sie aus. Sinn und Zweck der Aktion BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ist eine nachhaltige Qualitätsförderung auf dem Sektor der Immobilienvermittlung, damit Käufer, Verkäufer und Makler unter dem BEST PROPERTY AGENTS-Logo vertrauensvoll zueinander finden.

Wie wird man BEST PROPERTY AGENT?
Jahr für Jahr begibt Bellevue sich auf die Suche nach kompetenten, vertrauenswürdigen Maklern. Doch mit Sicherheit existieren zahlreiche Unternehmen in den verschiedensten Regionen, die es verdient hätten, in den BPA-Kreis aufgenommen zu werden,  leider aber noch unbekannt sind. Diese Firmen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Diese Bewerbung wird von einer Jury sorgfältig geprüft, erst danach erfolgt nach positivem Bescheid die Auszeichnung als BPA. Sie gilt dabei grundsätzlich nur für ein Jahr. Im Folgejahr müssen alle – egal ob Neubewerber oder bereits ausgezeichnetes Unternehmen – erneut ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zu Bellevue: https://www.bellevue.de/

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FOCUS SPEZIAL – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019

FOCUS Auszeichnung 2019 – TOP IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019 – Deutschlands größte Makler Bewertung

In der aktuellen Ausgabe des FOCUS SPEZIAL – „IMMOBILIEN ATLAS 2019“ erhält die „AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz“ zum 5. mal in Folge die begehrte Auszeichnung zum TOP-IMMOBILIENMAKLER MAINZ 2019.

Redaktion von FOCUS: Die „AP Immobilien Gmbh – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz zählt […] auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu Deutschlands empfohlenen Immobilienmaklern. Die Auszeichnung Deutschlands TOP Immobilienmakler beruht auf expliziten Weiterempfehlungen durch Mitgliedsmakler aus ImmobilienScout24 und den Regionalverbänden des Immobilienverbandes Deutschland IVD.“

Die Auswahl der Immobilienmakler – TOP IMMOBILIENMAKLER 2019:

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2019“ untersucht und vergleicht die Marktgegebenheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands und liefert Prognosen für künftige Entwicklungen. Darüber hinaus listet Focus Deutschlands Top-Maklerbüros auf. Gelistet werden 1000 Maklerbüros mit den meisten Empfehlungen. Sie werden als „Top-Immobilienakler 2019“ ausgezeichnet.

Über AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler:

Die AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler ist ein führendes Maklerunternehmen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Mainz und den Großraum Rhein-Main mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Eine fundierte Ausbildung, beste Marktkenntnis, innovative Vermarktungskonzepte, hohes Engagement und ein starkes Netzwerk an Kollegen, Handwerkern  und Fachleuten zeichnen unsere Dienstleistung aus. Zu unseren Kunden zählen private Immobilieneigentümer, geprüfte Kauf-und Mietinteressenten, Investoren und Kapitalanleger sowie Bauträger.

Informationen:

Wenn Sie die Ergebnisse im Focus Immobilien Atlas 2019 nachlesen möchten, finden Sie das Heft im Zeitungs-Kiosk zum Preis von 6,90 €. Alternativ stellen wir Ihnen gern ein Exemplar des Focus Immobilien Atlas 2019 kostenlos zur Verfügung (solange der Vorrat reicht). Besuchen Sie uns doch einfach:

AP Immobilien GmbH – Ihr IVD Immobilienmakler aus Mainz

Kaiserstraße 24 A

55116 Mainz

Weiterführendes zum Thema und der Link zum Focus: www.focus.de

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